Eine aktuelle Studie des Prüfunternehmens belegt: Deutsche Verbraucher gehen davon aus, dass an rund einem Drittel aller gebrauchten Pkw der Kilometerstand manipuliert ist.
Großes mediales Interesse: Torsten Brämer vom TÜV Rheinland demonstriert, wie leicht eine Tachomanipulation heute vonstatten gehen kann.
(Foto: Dominsky)
2011 kam das Thema Tachomanipulation erstmals im großen Stil auf. Allen voran der ADAC macht sich nicht erst seitdem stark dafür, Tachobetrügern das digitale Handwerk zu legen. Nun nimmt sich auch der TÜV Rheinland des Themas an. Dabei kommt die von ihm initiierte und am 22.Oktober 2015 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellte Studie „Das Problem Tachomanipulation“ jedoch nicht wirklich zu neuen Erkenntnissen. „Mehr als 40 Prozent der Gebrauchtwageninteressenten schätzen die Wahrscheinlichkeit der Manipulation als groß bis sehr groß ein. Zudem gehen im Schnitt 31 Prozent der im Rahmen der repräsentativen Untersuchung befragten Personen davon aus, dass Gebrauchtfahrzeuge einer Tachomanipulation unterzogen wurden“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Jürgen Brauckmann, Bereichsvorstand Mobilität TÜV Rheinland. Kein Wunder: Schließlich geistert die Zahl von rund einem Drittel manipulierter Fahrzeuge seit Jahren durch die Gazetten. Eine Zahl, die keineswegs auf vagen Schätzungen beruht, sondern auf den Erkenntnissen der Münchner Polizei und der einzigen jemals dazu eingesetzten Sonderkommission.
Doch anders als der ADAC, der sich für eine technische Lösung in Form sicherer Fahrzeugelektronik zum Austrocknen des lukrativen Manipulationssumpfes stark macht, plädiert der TÜV Rheinland zusammen mit seinem Partner Arvato Bertelsmann für eine Datenbanklösung. Statt dass die Fahrzeughersteller dafür sorgen, ihre Produkte sicher(er) vor elektronischen Angriffen von außen zu machen, solle der automobile Aftermarket sich quasi selbst in den Griff bekommen.
„Es wäre toll, wenn das die Gesellschaft selbst schaffen würde“, sagte im Zuge der Veranstaltung Mechthild Heil, die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zwar gestand sie indirekt ein, dass das 2005 in Kraft getretene Gesetz gegen die Manipulation von Tachos (§ 22b StVG) ein zahnloser Tiger sei, was unter anderem auch die Kölner Polizei vor Ort bestätigte, dennoch setzt sich Frau Heil mit Arvato und dem TÜV Rheinland vor allem für eine Kilometerstand-Datenbanklösung ein.
Lebenslauf für Fahrzeuge eine Lösung?
Eine Lösung, die das US-Unternehmen Carfax als Anbieter von Fahrzeughistorien quasi als Abfallprodukt bietet. Erfolge diesbezüglich können die europäischen Ableger („Car-Pass“) laut den Verantwortlichen bereits vorweisen. So sank zum Beispiel laut Car-Pass Belgien die Zahl der Fahrzeuge mit manipulierten Kilometerständen von 60.000 jährlich auf 1.239 im Jahr 2014, worauf Dr. Frank Schlein von Arvato bei der Vorstellung besagter Studie hinwies.
Der Schönheitsfehler und Haken an der Sache: Hierzulande genießt der Datenschutz ein hohes Ansehen. So gelten in Deutschland Kilometerstand und Fahrgestellnummer als „personenbezogene Angaben“. Genau deshalb bietet sich Carfax/Car-Pass auch hierzulande bisher keine Geschäftsgrundlage. Eine Tatsache, die die vor zwei Jahren gegründete „Initiative gegen Tachomanipulation“ zu umschiffen versucht, indem sie in Form eines eingetragenen Vereins (e. V.) mit freiwilliger Mitgliedschaft agiert. Der Erfolg der Initiative bisher: bescheiden – leider.
Vor dem gleichen gesetzlichen Hindernis steht auch Arvato mit seinem Geschäftsmodell. Dieses sieht vor, „Echtheitszertifikate“ bezüglich des Kilometerstands eines Fahrzeugs gegen Entgelt feil zu bieten. Wie viel solch ein Zertifikat kosten soll, wollte allerdings keiner der Verantwortlichen bisher preisgeben. Von 10 bis 20 Euro wird gemunkelt – es könnte auch deutlich mehr sein.
Das Zertifikat könnte ein potenzieller Gebrauchtwagenkäufer allerdings nur indirekt erhalten: Der Verkäufer müsste es bei Arvato beantragen. Das Unternehmen, das selbst keine physische Datenbank betreibt, würde sich Kilometerstände für das betreffende Fahrzeug von Quellen wie Prüforganisationen (HU-Daten), Werkstätten (gespeicherte Auftragsdaten) oder Versicherungen (Policen-Details) beschaffen. Könnte, müsste? „Leider ja“, dürften hier die Verantwortlichen denken. Denn es gibt aus ihrer Sicht ein großes Hindernis: den Datenschutz.
So dürfen Prüfunternehmen wie der TÜV Angaben, die sie im Rahmen einer hoheitlichen Aufgabe erhoben haben, nicht (gegen Entgelt) an Dritte weitergeben. Gleiches gilt auch für Versicherungen oder Werkstätten: Auch sie dürfen Daten, die Rückschlüsse etwa auf Fahrzeughalter zulassen, nicht an Dritte weitergeben. Dass sich daran in absehbarer Zeit etwas ändern könnte, liegt in Anbetracht der Tatsache nahe, dass sich mit Aravato ein ganz Großer der Branche diesem Geschäftsmodell widmet.
Und tatsächlich wird aktuell an einer Gesetzesinitiative gearbeitet, die dazu führen könnte, dass Kilometerstand und Fahrgestellnummer nicht mehr als personenbezogene Daten gelten. Was für Datenschützer ein Alptraum wäre, könnte Unternehmen, die im technisch unzulänglichen Schutz von Wegstreckenzählern ein (weiteres) Geschäftsmodell sehen, ebenso schlaflose Nächte bescheren. Dann aber deshalb, weil sie vor lauter Geld-Geklimper kaum einschlafen dürften.
Stand: 08.12.2025
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