Gesetzesänderungen Übergangsfristen zur Pkw-EnVKV laufen zum 1. Mai aus

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Die neuen Vorgaben zur Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung hatten für einigen Wirbel gesorgt. Doch es gab Übergangsfristen. Die laufen nun allerdings aus. Und ein weiterer Stichtag folgt im Sommer.

Die neue Pkw-EnVKV sieht fünf verschiedene Labels vor. Ab dem 1. Mai müssen die Autohändler die richtigen Informationen an Neuwagen auslegen, die Übergangsfristen laufen aus.(Bild:  Silke Reents)
Die neue Pkw-EnVKV sieht fünf verschiedene Labels vor. Ab dem 1. Mai müssen die Autohändler die richtigen Informationen an Neuwagen auslegen, die Übergangsfristen laufen aus.
(Bild: Silke Reents)

Wer einen Neuwagen kaufen will, soll ab Mittwoch durch ein reformiertes Pkw-Label unter anderem besser über den Verbrauch und die Emissionen des Fahrzeugs informiert werden (Pkw-EnVKV). Ziel der Änderung einer Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw ist laut Wirtschaftsministerium eine deutlich verbesserte und um weitere wichtige Angaben ergänzte Verbraucherinformation. Dies soll eine Kaufentscheidung ermöglichen, die das Klima schütze und den Geldbeutel schone.

Die Novelle ist bereits in Kraft, ab dem Mai müssen Händler und Hersteller nun die Pkw endgültig mit dem neuen Label kennzeichnen, die Übergangsfristen enden. Nur für Werbeschriften, elektronische, magnetische oder optische Speichermedien gilt noch eine Frist bis zum 1. August. Seit langem gibt es ähnlich wie bei Haushaltsgeräten auch bei Pkw im Autohaus eine Kennzeichnung dazu, wie viel Sprit ein Auto – oder im Falle eines E-Autos Strom – verbraucht und wie viel CO2 es ausstößt. Dies wird in farbigen Balken von grün bis rot dargestellt. Der Hinweis muss in einem Autohaus direkt am ausgestellten Fahrzeug angebracht sein. Findet der Kauf über das Internet statt, muss der Inhalt des Labels entsprechend angegeben werden.

Neu ist: Angaben zu Energieverbrauch und CO2-Emissionen basieren nun auf dem sogenannten WLTP-Prüfverfahren, das realitätsnähere Werte liefern soll. Das Gewicht des Fahrzeugs spielt keine Rolle mehr. Durch eine neue Klasseneinteilung soll laut Ministerium verhindert werden, dass besonders große und schwere Pkw aufgrund ihres Gewichts in eine bessere CO2-Klasse eingeordnet werden können als deutlich leichtere Fahrzeuge mit gleich hohen Emissionen.

Neu sind auch weitere Angaben zum Energieverbrauch – zum Beispiel für vier unterschiedliche Fahrtmodi – Innenstadt, Stadtrand, Landstraße und Autobahn. Das soll Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzliche Informationen entsprechend ihrer individuellen Nutzung ermöglichen.

Zudem wird für jede Antriebsart ein eigenes Label eingeführt. Für vollelektrische Autos und Plug-in-Hybride werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben. Das Pkw-Label informiert außerdem über die jährlichen Energiekosten bei einer Laufleistung von 15.000 Kilometern und über die aktuelle Kfz-Steuer des neuen Pkw.

Vorgeschriebene Fahrerassistenzsysteme für mehr Sicherheit

Die Sachverständigen-Organisation GTÜ weist zudem auf eine andere Neuerung hin: Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle Neuwagen zudem über bestimmte Fahrerassistenzsysteme zwingend verfügen. Damit will die Europäische Union für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen und die Zahl der Unfalltoten reduzieren – Pkw-Insassen ebenso wie Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Regelung nicht betroffen. Die Typgenehmigung neuer Autos berücksichtigt die aktuellen Vorschriften bereits seit 6. Juli 2022. Insofern dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass auf den Höfen der Händler noch Lagerwagen stehen, die die künftigen Vorgaben nicht erfüllen. Sollte dies jedoch der Fall sein, müssen sie bis zum 6. Juli erstmals zugelassen werden.

Die GTÜ hält die elektronischen Helfer grundsätzlich für sinnvoll. Die Prüforganisation weist darauf hin, dass sich Unfallzahlen mit Todesfolge in den vergangenen zwanzig Jahren auch dank bereits vorhandener Technik wie etwa Antiblockiersystem, elektronischem Stabilitätssystem oder Reifendrucküberwachung halbiert haben. Generell rät die GTÜ dazu, sich mit der Funktionsweise der Assistenzsysteme vertraut zu machen.

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