„Unfallfrei“ bezieht sich auf gesamtes Fahrzeugleben

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Weiter bestätigte das OLG Hamm zwar grundsätzlich, dass der Kläger gegen den Beklagten einen Anspruch auf Verzinsung des bezahlten Kaufpreises habe – dies in Höhe von 4 %. Hier sei die Behauptung des Klägers, der Beklagte hätte mit dem vereinnahmten Kaufpreis entsprechende Kapitalzinsen erzielen können, erstinstanzlich ausreichend und schlüssig gewesen. Der Beklagte hätte hier näher darlegen müssen, wieso er nicht entsprechende Kapitalzinsen hätte erzielen können.

Anders als das LG Essen errechnete das OLG Hamm allerdings lediglich einen Anspruch auf zu erzielende Zinsen in Höhe von 36,53 Euro. Die Zinsdauer habe mit dem Empfang des Geldes am 26.02.2014 begonnen, allerdings kurz darauf schon wieder geendet, weil dem Kläger ab dem 28.03.2014 bereits Verzugszinsen zugesprochen worden wären. Es bestehe kein Anlass, dem Kläger einen Vorteil durch eine Doppelverzinsung zugutekommen zu lassen.

Bedeutung für die Praxis

Das Berufungsurteil des OLG Hamm beschäftigt sich mit zahlreichen praxisrelevanten Fragen der Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs:

  • Der (auch handschriftliche) Zusatz auf einem Vertragsformular, das Fahrzeug sei „unfallfrei“ führt zu einer Haftung des Verkäufers. Diese Beschaffenheitsangabe wird von den Gerichten nicht so interpretiert, als würde sie sich nur auf die Besitzzeit des Händlers beziehen. Bei derartigen Erklärungen ist also für den Verkäufer Vorsicht geboten.
  • Der vom Kläger geschuldete Nutzungsersatz fiel geringer aus, da das Gericht die Ansicht teilte, bei einem derart motorisierten Fahrzeug sei bezüglich der Gesamtlebensdauer von einer erheblichen Laufleistung auszugehen.
  • Wichtig für die Praxis ist auch die Aussage des OLG Hamm, dass der Käufer vom Verkäufer nicht doppelt Zinsen verlangen kann. Beantragt er bezüglich der Rückzahlung des Kaufpreises auch die Verurteilung zur Zinszahlung, so kann er nicht zusätzlich Schadenersatz für erzielbare Kapitalzinsen verlangen. Ansonsten würde zulasten des Händlers eine Doppelverzinsung vorgenommen. Das LG Essen hat diesen Umstand noch übersehen und dem Kläger weiteren Schadenersatz zugesprochen.

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