Oldtimer-Rechtstipp
Unfallfrei und Spaß dabei?
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Die gerne zugesagte Eigenschaft „unfallfrei“ sorgt schon bei normalen Gebrauchtwagen für Konfliktpotenzial zwischen Käufer und Verkäufer. Bei Oldtimern ist die Überprüfung der Unfallfreiheit oftmals ungleich schwieriger.
Allein die Frage „Was ist ein Unfall?“ bzw. „Wann spricht man bei einem Fahrzeug von einem Unfallschaden?“ sorgt regelmäßig für Diskussionsstoff. Die Antwort darauf in Kurzform: „Ein Unfall ist nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH ein solcher, der hinsichtlich seines Beschädigungsumfangs über Bagatellen wie Lackkratzer hinausgeht“, erklärt Dr. Götz Knoop, Fachanwalt Verkehrsrecht und Spezialist für Oldtimerrecht. Liegt ein solcher vor, ist der Fahrzeugeigentümer im Falle des Verkaufes verpflichtet, den Erwerber darüber aufzuklären.
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