Untersuchungsrecht des Verkäufers bei Nacherfüllung

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Das Urteil in der Praxis

Dieser Fall ist selbstverständlich auch auf den Gebrauchtwagenkauf übertragbar.

Bei dem Nachbesserungsanspruch des Käufers handelt es sich nicht nur um ein Käuferrecht, sondern auch um ein Verkäuferrecht (Recht der zweiten Andienung).

Wird dem Verkäufer dieses Recht genommen, so scheitert der Käufer vor Gericht regelmäßig bei der Durchsetzung von Sachmangelansprüchen. Entscheidende Aussage des Urteils des BGH ist, dass es nicht nur auf eine Gelegenheit zur Nachbesserung ankommt. Vielmehr muss dem Verkäufer auch eine ordnungsgemäße Überprüfung der mangelhaften Sache ermöglicht werden.

Verbringt der Käufer nunmehr beispielhaft den Pkw an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so ist der Verkäufer nicht dazu gezwungen, dort Untersuchungsmaßnahmen selbst durchzuführen bzw. zu veranlassen.

Die Aussagen der Entscheidung des BGH sind mithin von hoher Praxisrelevanz.

Dem Autohändler ist aufgrund der Komplexität und Vielgestaltigkeit der Rechtsprechung zur Frage des Rücktrittrechts beim Fahrzeugkauf von Anfang an dringend anwaltliche Hilfe anzuraten.

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