Veränderte Prüfabläufe der Abgasuntersuchung
25 Jahre nach ihrer Einführung ist die AU nun Bestandteil der HU. Allerdings bleibt die Untersuchung in Händen der Werkstätten, die weiterhin voll in den Prozess der Fahrzeugüberwachung integriert bleiben.
Beliebte Fahrzeugmodelle vom Schlage eines Golf machen es vor: Damit sie über viele Jahre hinweg erfolgreich bleiben, muss der Hersteller sie kontinuierlich verbessern und stets den aktuellen technischen Anforderungen des Gesetzgebers anpassen.
Nicht viel anders ist die Situation bei der Kontrolle der Abgasemissionen im Straßenverkehr. Im April dieses Jahres feiert das Modell AU (von 1985 bis 1993 ASU) sein 25-jähriges Bestehen. Und auch hier gilt: ohne stetige Verbesserungen kein langfristiger Erfolg.
Die letzte gravierende Veränderung erfuhr die periodische Abgasuntersuchung am 1. Dezember 2008 mit der Einführung des Leitfadens 4. Der Hintergrund: Bereits die Vorgängerversion Leitfaden 3 hatte über die Berücksichtigung technischer Neuerungen hinaus zum Ziel, die AU in die periodische Hauptuntersuchung zu integrieren.
Die AU bleibt den Werkstätten erhalten
Gut ein Jahr später verordnet der Gesetzgeber mit dem Stichtag 1. Januar 2010 erneute Veränderungen. Die erste gute Nachricht: Diese sind weder mit Geräteinvestitionen verbunden (vorausgesetzt, der Betrieb hat sein AU-Gerät bereits zum 1.12.2008 auf Leitfaden-4-Standard gebracht), noch wird die AU den Werkstätten weggenommen – wie manch desinformierte Quelle in jüngster Vergangenheit orakelte. Die ab sofort gültigen Neuerungen betreffen aus Werkstattsicht lediglich das Prozedere der AU. Die zweite gute Nachricht für die Betriebe: Anerkannte AU-Werkstätten bleiben auch weiterhin voll in den Gesamtprozess der amtlichen Fahrzeugüberwachung integriert.
Die auffälligste Veränderung betrifft die bisherige AU-Prüfbescheinigung und die AU-Plakette. Der am Fahrzeug sichtbare Nachweis der AU – bisher am vorderen Fahrzeugkennzeichen verklebt – entfällt künftig. Denn die Abgasuntersuchung findet seit Jahresbeginn für alle Fahrzeuge im Rahmen der Hauptuntersuchung statt, und zwar als die „Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems“, kurz UMA.
Motorradbetriebe leben Neuerung seit 2006
Für Motorrad-Betriebe nichts neues, gilt für sie diese Vorgehensweise bereits seit Inkrafttreten der AUK am 1.4.2006. Auch an Pkw mit Erstzulassung 1.1.2006 und später mussten die Betriebe bereits in der Vergangenheit die AU als Teilprüfung der Hauptuntersuchung durchführen. Einziger Unterschied zu der seit 1. Januar gültigen Praxis: Es wurde noch eine AU-Plakette verklebt.
Konkret: Stellte der anerkannte AU-Betrieb bisher eine „Prüfbescheinigung nach Paragraph 47a in Verbindung mit Anlage XIa und IXa StVZO“ aus, so führt er jetzt – einheitlich für alle Fahrzeuge – einen „Nachweis über die Durchführung der Untersuchung der Abgase“ aus.
Stempel gibt der AU Brief und Siegel
Das heißt, werden die Abgasuntersuchung und die Hauptuntersuchung getrennt durchgeführt, so wie das in Werkstätten der Fall ist, dokumentiert der durchführende Betrieb das erfolgreiche Bestehen der Prüfung mit einem Kontrollausdruck analog dem bisherigen. Einzige Abweichung: Dieser „Brief“ bekommt ein neues Siegel. Es soll den AU-Nachweis fälschungssicher machen.
Und wie jedes ordentliche Siegel erhält der mit der jeweiligen Jahreszahl versehene Aufkleber einen Stempel in Form einer Zangenprägung.Auch diese Zange ist nicht wirklich neu: Kfz-Betriebe, die eine GSP-Berechtigung besitzen, setzen die Zange, die einen Teil der Anerkennungsnummer enthält, bereits seit Längerem ein. Werkstätten erhalten die Prägezange sowie die neuen Siegel wie gehabt über die anerkennenden Stellen, in der Regel die Kfz-Innungen. Eine Übergangsfrist bis 31.12.2010 erlaubt den Betrieben, noch vorhandene alte Nachweissiegel ohne Jahreszahl (z.B. von AUKs) aufzubrauchen.
AU-Plakette am Kennzeichen entfällt
Das neue AU-Dokument ist einen Monat gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der Fahrzeughalter bzw. die Werkstatt es bei der anstehenden Hauptuntersuchung vorlegen. Besonderer Clou: Betriebe haben die Möglichkeit, die AU bereits im Vormonat durchzuführen und sie auf den Monat der HU-Fälligkeit zu datieren.
Die Fahrzeugprüforganisation dokumentiert dann die Abgaskonformität und die entsprechende Fahrzeugsicherheit zusammen in Form einer einzigen Plakette: der bekannten runden HU-Plakette. Der durchführende AU-Betrieb bzw. der Prüfingenieur entfernt die alte AU-Plakette und verdeckt auf Wunsch unschöne Kratzspuren mit einer weißen Reparaturplakette. Übrigens: Auch beschädigte bzw. verloren gegangene und „rückdatierte“ Plaketten entfallen seit dem 1. Januar und werden nicht ersetzt.
Stichwort entfallen: Der Fahrzeughalter ist nicht mehr verpflichtet, den AU-Nachweis – anders als bisher – aufzubewahren. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) empfiehlt den Betrieben jedoch, Fahrzeughaltern beide Dokumente (HU- und AU-Prüfbericht) zusammenhängend auszuhändigen. Dafür gibt es ein spezielles Bindesiegel bzw. eine Dokumententasche (Stellungnahme des ZDK zur neuen AU).
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