E-Förderung Verbände fordern Gleichstellung von Autoleasing und -kauf

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Auch Leasingkunden sollen vom Förderprogramm der neuen Bundesregierung profitieren. Gemeinsam fordern VDA, ZDK und VDIK, die Pläne anzupassen. Bislang soll es eine steuerliche Entlastung nur beim Kauf von E-Autos geben.

Die Bundesregierung plant den Kauf von gewerblichen Autos steuerlich zu begünstigen. Die Branchenverbände VDA, VDIK und ZDK fordern die Bundesregierung auf, auch geleaste Dienstfahrzeuge steuerlich zu begünstigen. (Bild:  KI-generiert)
Die Bundesregierung plant den Kauf von gewerblichen Autos steuerlich zu begünstigen. Die Branchenverbände VDA, VDIK und ZDK fordern die Bundesregierung auf, auch geleaste Dienstfahrzeuge steuerlich zu begünstigen.
(Bild: KI-generiert)

Mit einem gemeinsamen Brief reagieren der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf das geplante Förderprogramm der Bundesregierung zugunsten der Elektromobilität.

Grundsätzlich begrüßen die drei Branchenverbände den Vorstoß und werten das Investitionssofortprogramm als wichtigen Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und zur Förderung nachhaltiger Mobilität. Das neue Sofortinvestitionsprogramm sieht vor, Unternehmen beim Kauf von E-Autos steuerlich zu entlasten.

Allerdings bliebe dabei unberücksichtigt, dass mehr als 60 Prozent der elektrischen Firmenfahrzeuge in Deutschland geleast und nicht gekauft würden. Diese Unternehmen würden nach den aktuellen Plänen nicht von der Förderung des Bundes profitieren, so die Verbände.

Leasingkunden können nicht profitieren

In einem gemeinsamen Brief an die Bundestagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt (SPD) und Fritz Güntzler (CDU) fordern die Verbände, auch Leasingkunden steuerlich zu begünstigen. Konkret schlagen sie vor, dass gewerbliche Leasingnehmer die gesamten Leasingraten und etwaige Sonderzahlungen bereits zu Beginn des Leasingvertrags als Betriebsausgabe absetzen dürfen. In der Bilanz soll ein entsprechender Passivposten gebildet werden, der über die Laufzeit abgebaut wird. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung würde der Restbetrag gewinnerhöhend aufgelöst – eine Regelung, die der degressiven Abschreibung beim Kauf ähnelt. Eine Doppelförderung soll dabei ausgeschlossen werden, so der Vorschlag der Verbände.

Vorschlag für einen pauschalen Betriebsausgabenfaktor

Als zusätzlichen Impuls für den Hochlauf der Elektromobilität im gewerblichen Bereich schlagen die drei Verbände einen pauschalen Betriebsausgabenfaktor von 1,5 für Leasingraten von Elektrofahrzeugen vor. Dies würde die Attraktivität des Leasings weiter erhöhen und den Kauf von E-Fahrzeugen attraktiver machen.

Zum Hintergrund: Das Investitionssofortprogramm ist ein von der Bundesregierung beschlossenes Maßnahmenpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Unter anderem sieht es steuerliche Anreize beim gewerblichen Kauf für Elektroautos vor, etwa eine arithmetisch-degressive Sonderabschreibung für rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Unternehmen können so im Jahr der Anschaffung bis zu 75 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen.

Keine steuerliche Vorteile für Privatkunden

Diese Form der Sonderabschreibung betrifft nur gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge. Private Fahrzeughalter können in ihrer Einkommensteuer bislang ihr E-Fahrzeug nicht geltend machen. Der ZDK erklärte, sich dafür einzusetzen, dass auch Privatpersonen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen unterstützt werden, da dieser Personenkreis für den Hochlauf der Elektromobilität wichtig sei.

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