Verbände verlangen längere LPG-Förderung
Die Überlegungen, das Steuerprivileg für Autogas (LPG) in knapp zwei Jahren auslaufen zu lassen, stößt in der Branche auf Widerstand. Die Pläne seien „unsozial und mittelstandsfeindlich“.
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Die geplante Verkürzung der Steuervergünstigung von Autogas stößt bei verschiedenen Verbänden auf Ablehnung. Nach dem Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) hat sich nun auch der Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) für den Erhalt des Steuerprivilegs stark gemacht.
Die jüngst bekannt gewordenen Pläne des Bundesfinanzministeriums, das Steuerprivileg für Autogas bereits 2019 aufzuheben, bezeichnete der ZTG als „unsozial, unökologisch und mittelstandsfeindlich“. Der Geschäftsführer des Verbands, Jürgen Ziegner, appellierte an die Bundesregierung, die Förderung des Kraftstoffs fortzusetzen.
Die Streichung des Privilegs sei ein Wortbruch, den die 7.000 Autogas-Tankstellen hart zu spüren bekämen, so Ziegner. „Viele Tankstellen haben im Vertrauen auf eine weitere Förderung – wie sie der Bundestag noch 2015 beschlossen hat – erst vor kurzer Zeit erhebliche Investitionen vorgenommen, ob in neue Autogas-Säulen oder in einen verbesserten Anfahrtsschutz“, erklärte er.
Die meisten dieser Autogas-Tankstellen seien zudem Inhaber-geführte Stationen, Erdgas-Tankstellen hingegen würden vor allem von großen Konzernen betrieben. „Wenn jetzt also das Erdgas-Privileg bewahrt, das für Autogas aber abgeschafft wird, dann hilft das den Konzernen und schadet dem Mittelstand“, erklärt Ziegner.
Studie weist Klimavorteile nach
Aus Sicht der Verbraucher sei die Umrüstung eines Autos auf Autogas oder der Kauf eines gebrachten LPG-Fahrzeugs zudem eine Möglichkeit auch für Geringverdiener, zur CO2- und Emissionsreduktion beizutragen. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hatte in einer Studie im Auftrag des DVFG ermittelt, dass Gasfahrzeugen nur 2 Prozent der NOx-Emissionen vergleichbarer Dieselmodelle verursachen. Der CO2-Vorteil von LPG-Antrieben gegenüber Benzinern liegt bei 10 bis 15 Prozent.
Ende Januar hatte das Umweltbundesamt vermeldet, dass rund 60 Prozent der Messstationen, die in der Nähe verkehrsbelasteter Straßen liegen, den NOx-Grenzwert regelmäßig überschreiten. „Vor dem Hintergrund dieser Nachricht wäre es schlicht nicht nachvollziehbar, wenn das Bundeskabinett bei dem nun anstehenden Beschluss zum Energiesteuergesetz den Steuervorteil für Autogas ab 2019 kappt“, heißt es vom DVFG.
Auch der Verband des Kfz-Gewerbes in Schleswig-Holstein weißt auf den geringeren CO2-Ausstoß von Autogas-Pkw hin. Dieser Effekt sei zwar etwas geringer als bei Erdgas, „durch die weitaus größere Anzahl von Autogas-Fahrzeugen wird dieser Effekt aber mehr als ausgeglichen“, sagte Geschäftsführer Jan-Nikolas Sontag.
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