Verdacht auf Schwarzgeld: Steuerfalle Privatkonto

Autor / Redakteur: Midia Nuri / Joachim von Maltzan

Das Privatkonto ist für einen selbstständigen Kfz-Meister nie wirklich Privatsache – und es birgt einige besonders drastische Steuerfallen. Wer hier nicht aufpasst, kann schnell in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten.

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Aus Unachtsamkeit können Unternehmer schnell ins Visier der Steuerfahndung kommen.
Aus Unachtsamkeit können Unternehmer schnell ins Visier der Steuerfahndung kommen.
(Bild: © Jürgen Fälchle/Fotolia.com)

Eigentlich ist es kaum der Rede wert: Ein Kfz-Meister plant eine größere Investition – die Anschaffung einer neuen Hebebühne oder auch den Anbau an das Firmengebäude –, und das Guthaben auf seinem Geschäftskonto reicht dafür nicht. Nun hat er die nötige Summe oder zumindest einen guten Teil davon auf seinem Privatkonto und überweist sie einfach von dort auf das Geschäftskonto. Der Werkstattinhaber braucht so nichts oder zumindest weniger fremdzufinanzieren – das senkt die Kosten. Und das Geld ist ja sowieso seines. Wo ist also das Problem?

Bei einer Betriebsprüfung geht der Prüfer des Finanzamts bei Überweisungen vom Privatkonto rasch davon aus, dass es sich hier um Schwarzgeld gehandelt hat. Diesen Verdacht zu entkräften, ist Sache des geprüften Kfz-Meisters. Bei einer Betriebsprüfung muss der Unternehmer dem Prüfer später womöglich einmal lückenlos nachweisen können, woher solche Einzahlungen vom Privatkonto gestammt haben – sonst sieht er sich dem unangenehmen Verdacht ausgesetzt, dass es sich bei den privaten Einzahlungen um Schwarzgeld handelt. Kann der Unternehmer die legitime Quelle des Geldes nicht zweifelsfrei belegen, verlangt der Fiskus auf die Summe nachträglich Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Außerdem droht womöglich eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.