EnSikuMaV contra Autohauspolice
Verlieren Energiesparer ihren Versicherungsschutz?
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Kfz-Betriebe, die sich an die seit 1. September gültigen Regeln zum Energiesparen halten, gefährden womöglich ihren Versicherungsschutz durch die Autohauspolice. Denn ohne Licht können die meisten Überwachungskameras nichts aufzeichnen. Was ist zu tun?
Seit dem 1. September gilt die – Vorsicht, Zungenbrecher – Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, abgekürzt als EnSikuMaV. Die Verordnung verlangt auch von Kfz-Betrieben, Außenbeleuchtungen und beleuchtete Werbeanlagen zwischen 22 und 16 Uhr abzuschalten. Doch was Energie und somit auch Kosten spart, gefährdet womöglich den Versicherungsschutz durch die branchenübliche Autohauspolice.
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