Verordnung regelt Umgang mit Abfällen neu
Der falsche Umgang mit Abfall kann im Betriebsalltag zu hohen Strafen führen. Was die überarbeitete Abfallverordnung für Kfz-Betriebe bedeutet, hat der ZDK in einem Frage-Antwort-Katalog zusammengefasst.

Der richtige Umgang mit Gewerbeabfällen spielt für Kfz-Betriebe eine bedeutende Rolle. Er ist geregelt in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die in ihrer überarbeiteten Form im Herbst 2017 in Kraft trat. Dies brachte auch diverse Änderungen für Autohäuser und Werkstätten, die die ZDK-Technikabteilung nun in einem Frage- und Antwort-Katalog zusammengefasst hat.
Was regelt die GewAbfV und inwieweit sind Kfz‐Betriebe von den Regelungen betroffen?
Die GewAbfV regelt zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie unter anderem die getrennte Sammlung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen. Ziel der Verordnung ist zudem die Sicherstellung einer hohen Qualität bei der Entsorgung von Gewerbeabfällen unter Beachtung des Aufwands und der Kosten. Kfz‐Betriebe als Abfallerzeuger beziehungsweise Abfallbesitzer haben erweiterte Getrennthaltungs‐ und Dokumentationspflichten zu beachten.
Für welche Abfälle muss die GewAbfV nicht angewendet werden?
Die GewAbfV ist grundsätzlich nicht für Abfälle anwendbar, die dem Elektro‐ und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) oder dem Batteriegesetz (BattG) unterliegen, sowie für Verpackungsabfälle, die in den Regelungsbereich der Verpackungsverordnung (VerpackV) fallen und die im Rahmen eines Rücknahmesystems zurückgenommen werden. Weiterhin bleiben die Vorgaben der Altholzverordnung (AltholzV) unberührt.
Welche Sanktionen bestehen, wenn die Anforderungen nicht umgesetzt werden?
Sofern Kfz‐Betriebe die aufgeführten Verpflichtungen zur Getrennthaltung der Abfälle und Dokumentation vorsätzlich oder fahrlässig nicht umsetzen, stellt dies gegebenenfalls eine mit Geldbuße bewährte Ordnungswidrigkeit dar. Die Missachtung der Getrennthaltungspflicht kann in diesem Zusammenhang mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro, der Verstoß gegen die Dokumentationspflichten mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Der gesamte Fragenkatalog, der ausführlich auf Ausnahmeregelungen und Dokumentation eingeht, steht für Mitglieder der Verbandsorganisation zum Download im Internet.
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