Kfz-Gewerbe Bayern Vetterl fordert Planungssicherheit bei E-Prämie

Von Nik Luhmann

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Damit die Förderung bei der Anschaffung eines E-Autos verlässlich in die Kaufentscheidung einbezogen werden kann, sollte für den staatlichen Zuschuss der Tag der Bestellung gelten – und nicht das Zulassungsdatum, so wie es die bisherige Förderrichtlinie vorschreibt.

Präsident Albert Vetterl vom Kfz-Gewerbe Bayern fordert die Bundesregierung zur schnellen Anpassung und Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinien auf. (Bild:  Kfz-Gewerbe Bayern)
Präsident Albert Vetterl vom Kfz-Gewerbe Bayern fordert die Bundesregierung zur schnellen Anpassung und Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinien auf.
(Bild: Kfz-Gewerbe Bayern)

Der Kfz-Landesverband Bayern schließt sich dem Appell des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) an, dass die Förderung von Elektroautos an das Bestell- und nicht an das Zulassungsdatum geknüpft werden sollte. Der ZDK hat sich deshalb bereits an das zuständige Bundeswirtschaftsministerium gewandt hat.

„Für den künftigen Mobilitätsmix wünscht sich die Politik die Elektromobilität als tragende Säule. Dann muss die Innovationsprämie aber auch so ausgestaltet sein, dass Kunden nicht verunsichert werden, sondern belastbar mit dem staatlichen Zuschuss planen können“, erläutert Albert Vetterl, Präsident und Landesinnungsmeister des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes.

Denn Hauptproblem seien weiterhin die Lieferengpässe seitens der Hersteller, bestellte Fahrzeuge würden nicht rechtzeitig ausgeliefert. Auch für die mittelständisch geprägten Autohändler seien verlässliche Spielregeln wichtig. „Unsere rund 7.000 Kfz-Innungsbetriebe leisten für die Mobilitätswende wichtige Aufbauarbeit und sind für potenzielle E-Auto-Käufer oftmals die ersten Ansprechpartner“, sagte Vetterl.

Diese seien aber derzeit sehr verunsichert. „Aus vielen Kundengesprächen wissen wir, dass die Innovationsprämie ein wichtiger Kaufanreiz ist. Wenn aber nun die mögliche Förderung deshalb gefährdet wird, weil die Hersteller nicht mehr bis Ende 2022 liefern können und somit eine Zulassung erst 2023 erfolgen kann – dann ist das sowohl für Kunden als auch für den Handel nicht zufriedenstellend.“

Die Position des Kfz-Gewerbes teilt laut Vetterl auch die bayerische Staatsregierung. Am Zug sei aber der Bund, der deshalb schnell die Eckpunkte für die Förderung ab dem 1. Januar 2023 dahingehend überarbeiten und vorlegen sollte.

Mit berücksichtigt werden sollten auch weiterhin Hybridfahrzeuge. Vetterl: „Ein Hybridfahrzeug kann ein Einstieg in alternative Antriebe sein. Deshalb darf die Förderung hier nicht voreilig an zu hohe Vorgaben wie eine elektrische Mindestreichweite von 80 km geknüpft werden. Das ist in den Produktionszyklen der Hersteller bis Sommer 2023 gar nicht umsetzbar – und erschwert Kunden und Händlern abermals das Leben.“

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