Gebrauchtteile und Schadenrecht
Vielfältige Auswirkungen
Anbieter zum Thema
Die Karosseriereparatur mit Gebrauchtteilen beschäftigt auch Anwälte und Richter – ob es beispielsweise die 130-Prozent-Klausel geht, aber auch um die Wertminderung von reparierten Autos.
Ein höchstrichterliches Urteil zur Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen liegt noch nicht vor. Aber Dr. Oliver Klein, Richter am Bundesgerichtshof (BGH), zog in seinem Vortrag auf den Würzburger Karosserie- und Schadenstagen (21.-22. März) aus Urteilen zu anderen Fällen seine Schlüsse und erläuterte, wie seiner Meinung nach eine zukünftige Rechtsprechung zu gebrauchten Ersatzteilen aussehen könnte.
So gibt es beispielsweise bereits Urteile dazu, wie sich gebrauchte Ersatzteile auf die sogenannte 130-Prozent-Klausel auswirken können. Zur Erinnerung: Wird ein verunfalltes Fahrzeug im Haftpflichtfall repariert, dann dürfen die Reparaturkosten um bis zu 30 Prozent höher liegen als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Falls dies mit Neuteilen nicht zu schaffen ist, mit Gebrauchtteilen aber schon, dann muss die Versicherung die Reparatur bezahlen – jedenfalls, sofern sie fachgerecht ausgeführt wurde. Dass eine Reparatur mittels Gebrauchtteilen prinzipiell fachgerecht sein kann, hat der BGH schon festgestellt.
-
4 Wochen kostenlos testen
-
Danach 17,90 € / Monat
-
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen