Voller Rußpartikelfilter ist kein Mangel

Autor / Redakteur: autorechtaktuell.de / Andreas Grimm, Andreas Grimm

Für die Regeneration von Partikelfiltern muss der Autofahrer selbst sorgen. Eine dazu notwendige hohe Betriebstemperatur, die wegen andauernder Kurzstreckenfahrt nicht erreicht wird, ist deshalb kein Sachmangel.

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat ein erstinstanzliches Urteil vollumfänglich bestätigt, das einem Kfz-Käufer den Anspruch auf Rückabwicklung wegen eines nicht wunschgemäß funktionierenden Dieselpartikelfilters (DPF) absprach. Ursache für die Fehlfunktion war dabei die fortdauernde Kurzstreckenfahrt des Fahrzeugs, wodurch die zum Abbrennen der Partikel notwendige Betriebstemperatur nicht erreicht wurde. Dies begründe nach Ansicht der Richter jedoch keinen Sachmangel.

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger bei dem beklagten Kfz-Händler ein mit Dieselkraftstoff betriebenes Neufahrzeug gekauft. Hierbei gab der Kläger eine jährliche Fahrleistung von 31.000 Kilometer an. Das Fahrzeug werde für gewerbliche bzw. selbstständige berufliche Tätigkeit benötigt. Das Fahrzeug war serienmäßig mit einem Dieselrußpartikelfilter ausgestattet. Hierbei war unstreitig, dass der Filter in regelmäßigen Abständen gereinigt werden musste. Zu diesem Zweck war der Filter mit einem automatischen Regenerationsmodus versehen.

Streit um Regenerationsfahrten

Ein halbes Jahr nach dem Kauf erschien im Display des Fahrzeuges plötzlich der Warnhinweis, „Rußfilter voll, siehe Handbuch“. Nach mehrfacher manueller Reinigung des Filters ließ der Käufer das Fahrzeug letztlich bei der Beklagten stehen. Der Kläger begehrte die Rückabwicklung des Vertrages wegen eines Sachmangels des Kfz. Der vorgesehene Regenerationsmodus des Rußpartikelfilters sei unzureichend und das Fahrzeug für Kurzstreckenbetrieb nicht geeignet.

Dagegen wandte der beklagte Verkäufer ein, der Dieselrußpartikelfilter entspreche dem Stand der Technik. Die Probleme lägen daran, dass der Kläger nicht bereit sei, die Rahmenbedingungen des Regenerationsmodus einzuhalten. Um die Regenerierung des Rußfilters zu starten, das Fahrzeug starten - am besten auf der Landstraße oder auf der Autobahn - bis der Motor seine normale Betriebstemperatur erreicht. Das Fahrzeug sollte dann ca. weitere 20 Minuten gefahren werden. Während der laufenden Regenerierung wird die Motorleistung des Fahrzeuges reduziert. ...“

Frage der Beschaffenheit

Zunächst stellte das OLG Hamm fest, dass eine bestimmte Beschaffenheit des Kfz bei Vertragsabschluss nicht vereinbart wurde. Vor diesem Hintergrund gehe es um die Eignung für die vom Vertrag vorausgesetzte Eignung bzw. für die gewöhnliche Verwendung. Hierbei muss die Sache eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache auch erwarten kann. Hiervon ging das OLG Hamm aus. Maßstab sei das Niveau welches vergleichbare Fahrzeuge anderer Herstellers reichen und welches der Markterwartung entspreche.

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