Elektromobilität Vorsicht ist Pflicht

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat eine neue Handreichung zum Umgang mit E-Auto-Batterien herausgegeben. An ihr können sich Betreiber bei ihrer Gefährdungsbeurteilung orientieren – hier die wichtigsten Punkte.

Das Autohaus Fritze in Nordhausen hat sich seinen vorbildlichen Umgang mit der E-Mobilität vom TÜV Thüringen zertifizieren lassen.(Bild:  Rosenow – »kfz-betrieb«)
Das Autohaus Fritze in Nordhausen hat sich seinen vorbildlichen Umgang mit der E-Mobilität vom TÜV Thüringen zertifizieren lassen.
(Bild: Rosenow – »kfz-betrieb«)

Wer sich auf eine neue Technik einlassen will, der sollte sich vorher gut informieren, welche Gefährdungen aus ihr möglicherweise resultieren. Das ist nicht nur „nice to know“, sondern unternehmerische Pflicht für den Betreiber eines Autohauses oder einer Werkstatt.

Allerdings gab es für die Elektromobilität bislang kein Standardwerk, an dem sich Kfz-Unternehmer orientieren konnten. Wenn sie Glück hatten, bekamen sie Informationen von ihrem Autohersteller oder von ihrer Prüforganisation – und natürlich von den Betriebsberatern der Innungen und Landesverbände. Aber auch die mussten sich ihre Kenntnisse oft mühsam selbst erarbeiten.