VW-Händler freuen sich über hohe Diesel-Umstiegsprämien

Unter den Herstellern ist nach der beim Diesel-Gipfel beschlossenen Abwrackprämie eine Rabattschlacht ausgebrochen. Mit am stärksten prescht dabei VW nach vorne, die Wolfsburger locken mit bis zu 10.000 Euro Nachlass.

(Bild: Abwracken / Axel Schwenke / BY-SA 2.0)

Volkswagen bietet Kunden, die einen Neuwagen oder jungen Gebrauchten aus dem Konzern kaufen, ab sofort bis zu 10.000 Euro Abwrackprämie für ihr „altes“ Dieselfahrzeug. Die Prämienmodelle für die Marken VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche hat der VW-Konzern zeitgleich am Dienstag bekanntgegeben. Auch Ford, Toyota, BMW, Daimler und Renault legen ein Prämiensystem auf, einen fünfstelligen Rabatt bietet aber nur Volkswagen.

Kern des Wolfsburger Konzepts ist eine so genannte Umweltprämie, die je nach Baureihe und Fabrikat unterschiedlich gestaffelt ist. Zusätzlich gibt es eine „Zukunftsprämie“ für Fahrzeuge mit CNG- (1.000 Euro / 2.000 Euro bei Seat), Hybrid- (1.750 Euro) oder Elektroantrieb (2.380 Euro). Kauft ein Kunde einen jungen Gebrauchten, der bereits die jüngste Euro-6-Norm erfüllt, erhält er 75 Prozent der Prämie für Neuwagen. Heißt konkret: Wenn ein Kunde seinen alten Diesel verschrotten lässt und dafür einen neuen Benziner- oder Diesel-Golf kauft, bekommt er 5.000 Euro Nachlass, auf einen jungen Gebrauchten immerhin 3.750 Euro.

Die Prämien gibt es bei Altfahrzeugen mit Dieselmotor der Abgasnorm Euro-1 bis 4 – unabhängig von der Marke. Laut Kraftfahrt-Bundesamt sind rund 6,5 Millionen solcher Diesel noch auf der Straße. Die „alten“ Fahrzeuge müssen stillgelegt und verschrottet werden. Die Aktionen aller Fabrikate laufen zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2017. Allerdings ist die Aktion mengenmäßig begrenzt, wie aus einem internen Strategiepapier von VW an den Handel hervorgeht, das »kfz-betrieb« vorliegt. „Bei Erreichen der geplanten Stückzahlen ist ein früheres Aktionsende möglich“, heißt es darin, ohne dass allerdings ein konkretes Zielvolumen genannt wird. Sollte dieser Fall eintreten, will der Konzern den Handel „rechtzeitig informieren“.

VW-Vertriebsvorstand Jürgen Stackmann und Vertriebsleiter Thomas Zahn bezeichneten den Vorstoß des Konzerns als „deutliches Zeichen zur Erneuerung des Fahrzeugbestands in Deutschland.“ Der VW-Handel zeigte sich in ersten Reaktionen erfreut: „Aus unserer Sicht ist das eine gute Sache. Endlich springt der Hersteller dem Handel mal zur Seite“, sagte der Verkaufsleiter einer großen VW-Handelsgruppe in Nordrhein-Westfalen. „Für den stark strapazierten Handel ist das in der leidigen Diesel-Diskussion nach langer Zeit mal wieder eine gute Nachricht.“

Der Geschäftsführer einer VW-Gruppe in Süddeutschland pflichtete ihm bei: „In der aktuellen Lage kann uns das eigentlich nur weiterhelfen.“ Allerdings bringen die Prämien aus seiner Sicht auch einige Herausforderungen für den Handel mit sich: „Wir müssen verhindern, dass das ähnlich ausgeht wie die Abwrackprämie im Jahr 2009. Das war letztendlich nur Markt ohne Ertrag“, so der Händler.

Ein weiterer VW-Partner aus Bayern sieht dies positiver: „Steigende Marktanteile bedeuten für uns bessere Servicegeschäfte.“ Er hält die VW-Prämien für ein „richtiges Signal“ und hofft, den Absatz dadurch wieder ankurbeln zu können. „So wie im Juli darf es nicht weitergehen. Seit klar war, dass es einen Dieselgipfel gibt, hat niemand mehr Autos gekauft, weil die Folgen ja nicht vorhersehbar waren.“

ZDK: Hersteller muss Prämien allein finanzieren

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bewertet die Verschrottungsprämien in einer Mitteilung ebenfalls grundsätzlich positiv, machte aber auch deutlich, dass die Autohändler dadurch finanziell nicht belastet werden dürften: „Die Prämien haben ausschließlich die Hersteller bereitzustellen“, sagte ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.

Bei VW ist das laut dem Strategiepapier der Fall. Händler, die ein Auto mit Verschrottungsprämie verkaufen, erhalten den finanziellen Ausgleich vom Hersteller, wenn sie folgende Unterlagen zur Prüfung an VW schicken:

  • Kopie der vom Kunden unterschriebenen Neufahrzeugbestellung
  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I vom Neufahrzeug (nur Vorderseite) oder Kopie Zulassungsbescheinigung Teil II vom Neufahrzeug
  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 1 Abmeldung (Stilllegung) mit Vorder- und Rückseite bzw. Kfz-Brief vom verschrotteten Altfahrzeug
  • Verwertungsnachweis von einem zertifizierten Verwerter für das Altfahrzeug

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