Recht Was laut neuem Kaufrecht beim Fahrzeugleasing gilt

Von RA Joachim Otting

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Wenn ein Verbraucher das Auto am Ende der Leasingzeit übernimmt, gilt der Verbraucherschutz aus dem neuen Kaufrecht.

Wenn der Leasingnehmer nach Ablauf der Leasingzeit das Auto kauft, handelt er als Verbraucher.  (Bild:  © hedgehog94 - adobe.stock.com)
Wenn der Leasingnehmer nach Ablauf der Leasingzeit das Auto kauft, handelt er als Verbraucher.
(Bild: © hedgehog94 - adobe.stock.com)

Im Zusammenhang mit dem neuen Kaufrecht gibt es offenbar eine Sache, die viele Händler verunsichert: das Fahrzeugleasing. Insbesondere wenn der Leasingnehmer Verbraucher ist, wissen viele nicht, wie sie damit angesichts der neuen rechtlichen Bestimmungen umgehen sollen. Gibt es in Bezug auf das Leasing Neuerungen oder bleibt alles beim Alten?

Punkt 1: So läuft ein Leasinggeschäft ab

Zunächst einmal sollte man sich klarmachen, wie das Leasinggeschäft überhaupt abläuft: