Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung
Wer nur in der Region verkaufen möchte, bekommt Ärger
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Ein Händler verkauft ältere, preisgünstige Gebrauchtwagen am liebsten in seiner Region. Genau deswegen fühlte sich ein Interessent aus Tschechien diskriminiert und beschwerte sich bei der Bundesnetzagentur. Nach monatelangem Korrespondenz-Pingpong liegen die Nerven des Händlers blank. Das hätte er verhindern können.
EU-Verordnungen können quälend sein. Und es gibt davon so viele, dass selbst Juristen erst mal nachschlagen müssen, was denn die eine oder andere bedeutet. Eine davon ist die Geoblocking-Verordnung, die eigentlich erst mal nichts mit der Kfz-Branche zu tun hat. Oder doch? Ein Autohändler aus Sachsen verkauft seit Jahren Gebrauchtwagen, die mehr als 100.000 Kilometer auf dem Tacho haben, älter als acht Jahre sind oder weniger als 10.000 Euro kosten, nur innerhalb seiner Region. Er ist leidenschaftlicher Autohändler, aber auch ein vorsichtiger Mann, der nicht möchte, dass ihm Gewährleistungsfälle über den Kopf wachsen. Daher verkauft er wie oben beschriebene Gebrauchtwagen in einem engeren Umkreis, um sich auf diese Weise Servicekunden zu sichern und im Fall eines Gewährleistungsanspruchs hohe Transportkosten zu vermeiden. Seine Verkäufer seien entsprechend instruiert und würden konsequent danach handeln, sagt er.
„Wir verkaufen nur regional“
Das war auch bei einem tschechischen Kunden so, der seit Jahren in Deutschland arbeitet, aber seinen Erstwohnsitz in seiner Heimat Tschechien hat. Er interessierte sich für einen Honda CR-V 2.0i-VTEC Comfort 4WD mit Sitzheizung und Klimaautomatik, der für 19.499 Euro angeboten wurde. Herr P. fragte bei dem Autohaus in Sachsen an und bekam prompt eine Antwort vom zuständigen Verkäufer. Ja, das Fahrzeug sei noch zu haben, aber: „Wir verkaufen im Moment solche Fahrzeuge nur regional und nicht weiter weg, weshalb ich sie im Voraus fragen müsste, wo sie denn wohnhaft sind?!“ Das gefiel dem Interessenten gar nicht; er fühlte sich diskriminiert und glaubte dem Verkäufer auch nicht, dass das Autohaus so verfahre, weil es die Käufer als Servicekunden behalten wolle. Er glaubte, sein tschechischer Wohnsitz sei der Grund für die Ablehnung und drohte – sehr verärgert – an, er werde diesen Fall auf eine andere Stufe heben. Das hat er getan: Ende Februar 2024 bekam das Autohaus Post von der Bundesnetzagentur und wurde des Geoblockings verdächtigt.
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