Abgasuntersuchung Wie es mit der Partikelzählung (nicht) weitergeht

Von Steffen Dominsky

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Mithilfe einer erst Anfang September verkündeten „Übergangsregelung“ sollte die Einführung des neuen AU-Messverfahrens zum Jahreswechsel doch noch irgendwie gelingen. Aber daraus wird nichts. Doch gibt es einen neuen Plan.

Abermals muss die Einführung der Partikelzählung verschoben werden. Wann sie nun kommen soll, entscheidet sich erst im kommenden Jahr.(Bild:  uleiber - stock.adobe.com)
Abermals muss die Einführung der Partikelzählung verschoben werden. Wann sie nun kommen soll, entscheidet sich erst im kommenden Jahr.
(Bild: uleiber - stock.adobe.com)

Vieles gleicht aktuell einem Glücksspiel: „Bekomme ich für meinen Partikelzähler noch rechtzeitig die Zulassung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB)?“, fragen sich Gerätehersteller. „Bekommen wir die bestellte Menge Partikelzähler?“, fragen sich Werkstattausrüster und Überwachungsorganisationen. „Bekomme ich meinen bereits bestellten Partikelzähler noch rechtzeitig vor dem 1. Januar?“, fragen sich Werkstattbesitzer. Fragen über Fragen.

Dann, vor sechs Wochen, verkündete das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in Form einer „Übergangsregelung“ die Antwort auf die Frage, wie die Einführung der Partikel trotz aller Widrigkeiten dennoch zum 1.1.2023 gelingen soll. Doch auch die Übergangsregelung warf wieder jede Menge Fragen auf.