Abgasuntersuchung
Wie es mit der Partikelzählung (nicht) weitergeht
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Mithilfe einer erst Anfang September verkündeten „Übergangsregelung“ sollte die Einführung des neuen AU-Messverfahrens zum Jahreswechsel doch noch irgendwie gelingen. Aber daraus wird nichts. Doch gibt es einen neuen Plan.
Vieles gleicht aktuell einem Glücksspiel: „Bekomme ich für meinen Partikelzähler noch rechtzeitig die Zulassung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB)?“, fragen sich Gerätehersteller. „Bekommen wir die bestellte Menge Partikelzähler?“, fragen sich Werkstattausrüster und Überwachungsorganisationen. „Bekomme ich meinen bereits bestellten Partikelzähler noch rechtzeitig vor dem 1. Januar?“, fragen sich Werkstattbesitzer. Fragen über Fragen.
Dann, vor sechs Wochen, verkündete das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in Form einer „Übergangsregelung“ die Antwort auf die Frage, wie die Einführung der Partikel trotz aller Widrigkeiten dennoch zum 1.1.2023 gelingen soll. Doch auch die Übergangsregelung warf wieder jede Menge Fragen auf.
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