Versicherungssteuer auf Garantien Wie Händler mit den Änderungen ab 2023 umgehen können

Von Silvia Lulei

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Ab 1. Januar 2023 muss der Handel Garantieversicherungen versteuern. Wer Garantien weiterhin als Instrument zur Kundenbindung nutzen möchte, nimmt entweder einen bürokratischen Aufwand in Kauf oder denkt um. Die Garantieanbieter haben Alternativen in petto.

Kein Grund zur Sorge: Der 1.1.2023 rückt zwar näher. Es bleibt aber noch Zeit, sich über die steuerrechtlichen Änderungen zu informieren.(Bild:  ©Krakenimages.com - adobe.stock.com)
Kein Grund zur Sorge: Der 1.1.2023 rückt zwar näher. Es bleibt aber noch Zeit, sich über die steuerrechtlichen Änderungen zu informieren.
(Bild: ©Krakenimages.com - adobe.stock.com)

Ab dem 1. Januar 2023 ist es so weit: Die Versicherungssteuer auf entgeltliche Garantieversicherungen kommt. Das bedeutet, dass Händler, die eine Neuwagenanschluss- oder eine Gebrauchtwagengarantie verkaufen, darauf Versicherungssteuer entrichten müssen. Das setzt einen bürokratischen Prozess in Gang, auf den der Handel definitiv keine Lust hat. Denn konkret bedeutet das, dass der Automobilhändler ab dem 1. Januar nächsten Jahres steuerrechtlich als Versicherer anzusehen ist. Das heißt:

  • Er muss eine Versicherungssteuernummer beantragen, Versicherungssteuer abführen, und es drohen weitere Umstellungen im Bereich der Schadenabwicklung.
  • Lässt er in der hauseigenen Werkstatt Garantiereparaturen durchführen, entfällt für ihn der Vorsteuerabzug rund um die Reparatur.

Betroffen sind nur entgeltliche Garantieversicherungen

Als das Bundesfinanzministerium die Versicherungssteuer auf Garantieversicherungen angekündigt hat, war noch unklar, ob es Unterschiede zwischen einer entgeltlichen und einer unentgeltlichen Garantievergabe gibt. Sprich, ob das auch gilt, wenn die Garantieversicherung in den Fahrzeugpreis einkalkuliert ist. Das tut es nicht – und dass dies so ist, ist bestimmt auch den hartnäckigen Verhandlungen und Eingaben der Interessensverbände des Automobilhandels zu verdanken.