Datenschutz im Gebrauchtwagenhandel Wie lassen sich die Daten des Vorbesitzers löschen?

Von Dipl.-Ing. (FH) Kfz-Technik Peter Diehl 2 min Lesedauer

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Auch der Handel steht in der Verantwortung, in Gebrauchtwagen enthaltene personenbezogene Daten gemäß DSGVO vollständig zu löschen. TÜV Nord hat hierfür ein Plug-and-play-System entwickelt.

Das System Guardian besteht aus einem Diagnosetool, welches über die OBD-Schnittstelle mit dem Fahrzeug verbunden wird (im Bild), und einer App-basierten Software, die personenbezogene Daten erkennt und löscht.(Bild:  TÜV Nord)
Das System Guardian besteht aus einem Diagnosetool, welches über die OBD-Schnittstelle mit dem Fahrzeug verbunden wird (im Bild), und einer App-basierten Software, die personenbezogene Daten erkennt und löscht.
(Bild: TÜV Nord)

Navigationssystem, Smartphone-Kopplung, Garagentoröffner – moderne Fahrzeuge bieten viel Komfort, beinhalten aber auch Risiken für den Missbrauch sensibler persönlicher Daten. Das Spektrum reicht von Wohn- und Geschäftsadressen über Bewegungsprofile bis hin zu Zahlungsdaten. Potenzielle Leckstellen sind der Fahrzeugverkauf sowie die Rückgabe von Leasingfahrzeugen und Mietwagen.

„Die meisten Menschen wissen gar nicht, welche Informationen ihr Auto speichert – und wie leicht diese in die falschen Hände geraten können“, betont Christoph Elmerhaus von TÜV Nord. „Wir haben Fälle erlebt, in denen die Profile früherer Fahrer erschreckend genaue Details enthielten: Wohnadressen, Einkaufs- sowie Freizeitverhalten und sogar Zugangscodes zu privaten Grundstücken. Das ist für Betrüger ein Einfallstor.“

Dass bei einem bevorstehenden Fahrzeugwechsel personenbezogene Daten womöglich nur oberflächlich gelöscht werden, erscheint problematisch. Hubert Jäger, Leiter des Standorts Würzburg des TÜV Nord-Kooperationspartners Ingenieurbüro Hofmann, erklärt: „Ein einfacher Klick auf ‚Profil löschen‘ entfernt nur die sichtbare Ebene, aber nicht die Daten, die tief in den Steuergeräten oder Infotainmentsystemen des Fahrzeugs gespeichert sind.“

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet auch den Fahrzeughandel, personenbezogene Daten zu löschen. Erschwert wird dieser Vorgang durch unterschiedliche Systeme und Schnittstellen der Hersteller, was Fachwissen und digitales Werkzeug erfordert. Hubert Jäger: „Was bei einem Modell funktioniert, kann beim nächsten völlig anders aussehen.“

Anwendung per Smartphone, Tablet oder Laptop

Um unvollständiges Löschen personenbezogener Daten zu vermeiden, hat TÜV Nord ein Plug-and-play-System namens Guardian entwickelt. Das System besteht aus einem Diagnosetool, welches über die OBD-Schnittstelle mit dem Fahrzeug verbunden wird, und einer App-basierten Software, die personenbezogene Daten erkennt und löscht. Die Anwendung von Guardian kann per Smartphone, Tablet oder Laptop erfolgen. Um den Löschprozess zu dokumentieren und ein Zertifikat des TÜV Nord zu generieren, ist zudem eine Internetverbindung vonnöten.

Zum Löschen personenbezogener Daten kommen zwei sinnvolle Nebeneffekte hinzu: Guardian liest VIN und Fahrleistung aus den relevanten Steuergeräten aus und gleicht sie mit den am Fahrzeug ablesbaren Angaben ab – eine Plausibilitätsprüfung, die dabei hilft, Manipulationen zu erkennen. Das Ergebnis der ebenfalls stattfindenden Fehlerspeicherauslese kann in die technische Bewertung des jeweiligen Fahrzeugs einfließen.

Der Datenlösch-Service des TÜV Nord kann an den Stationen der Prüforganisation oder bei Partnerbetrieben in Anspruch genommen werden. Auf die Frage von »kfz-betrieb«, ob das Datenlöschen mit Guardian auch vor Ort in Kfz-Betrieben erfolgen kann, antwortete die Prüforganisation: „TÜV Nord stattet autorisierte Partnerbetriebe mit der Guardian-Technologie aus, schult die Mitarbeiter und begleitet die Umsetzung. So kann die professionelle Datenlöschung direkt im Autohaus oder Gebrauchtwagenhandel erfolgen – inklusive TÜV-Zertifikat. Die Komponenten sind so konzipiert, dass sie sich nahtlos in bestehende Abläufe integrieren lassen, etwa bei der Rücknahme von Leasingfahrzeugen oder im Rahmen von Gebrauchtwagenbewertungen.“ Der freie Verkauf des Systems Guardian sei nicht vorgesehen.

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