ZDK begrüßt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Von Antonia Seifert

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Abmahnungen, die allein das Ziel verfolgen, dem Abmahner Einnahmen zu bescheren, darf es zukünftig nicht mehr geben. Der ZDK begrüßt das dazu vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ausdrücklich.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs bietet der Bund nun Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs bietet der Bund nun Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt das am Donnerstag vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Damit werde dem Missbrauch des Abmahnwesens endlich ein Riegel vorgeschoben, erwartet der Verband.

Gemeinsam mit führenden Wirtschaftsverbänden hatte sich der ZDK mit Nachdruck für eine solche Regelung eingesetzt. Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs schütze insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen, sagte ein ZDK-Sprecher. Zudem grenze es die finanziellen Folgen bei berechtigten Abmahnungen deutlich ein und schaffe einfachere Voraussetzungen für Gegenansprüche bei unberechtigten Abmahnungen.

Unbefriedigend sei laut ZDK jedoch, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht von der wettbewerbsrechtlichen Verfolgung ausgenommen wurden und nicht allein in der Hand der Datenschutzbehörden bleiben. „Hier hoffen wir auf eine in Kürze zu erwartende Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof“, so der ZDK.

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