Mehrwertsteuersenkung ZDK regt beim Bund Verlängerung an

Von Nick Luhmann

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Mit Sorge betrachtet der ZDK die Entwicklungen in den Autohäusern, die wegen der auslaufenden Mehrwertsteuersenkung zunehmend unter Druck geraten. In einem Schreiben an die zuständigen Minister bittet der Verband deshalb um eine Verlängerung oder zumindest um Ausnahmeregelungen.

Die Autohändler fürchten, nicht mehr alle Kundenfahrzeuge pünktlich zulassen zu können.
Die Autohändler fürchten, nicht mehr alle Kundenfahrzeuge pünktlich zulassen zu können.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) regt an, die bis zum 31. Dezember 2020 befristete Umsatzsteuersenkung zu verlängern. In einem Schreiben an die Bundesminister Altmaier und Scholz weisen ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz auf die positive Wirkung dieser Corona-bedingten Maßnahme insbesondere beim Absatz höherwertiger Güter an Privatkunden hin.

Die vom Gesetzgeber bezweckte Wirkung drohe jedoch zu verpuffen, wenn die Leistungserbringung nicht zeitnah zum Vertragsschluss, sondern absehbar erst nach dem Jahreswechsel erfolgen könne, heißt es in dem Schreiben.

Genau dies bereite dem Automobilhandel speziell hinsichtlich des Neuwagenverkaufs große Sorgen, wenn ein bereits im laufenden Jahr bestelltes Fahrzeug erst nach dem 31.12.2020 an den Kunden übergeben werden könne. Denn weder der Automobilhändler noch dessen Kunde hätten Einfluss auf den Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung.

Wegen der Gesamtumstände fürchten die Händler die Situation im Dezember. Dass Neufahrzeuge erst im neuen Jahr ausgeliefert werden könnten, liege laut dem ZDK zum einen an den langen Lieferzeiten, zum anderen aber auch an der nach wie vor teilweise unbefriedigenden Situation in vielen Zulassungsstellen. Zum Jahresende verschärfe sich diese noch einmal durch geschlossene Schalter oder eingeschränkte Öffnungszeiten.

Um private Kunden in solchen Fällen noch in den Genuss des Steuervorteils kommen zu lassen, schlägt der ZDK eine Alternative zu einer generell verlängerten, befristeten Umsatzsteuersenkung vor: Man solle diese Absenkung auch dann anwenden können, wenn die Ware noch vor dem Stichtag des 1.1.2021 bestellt worden sei, aber erst 2021 ausgeliefert werden könne.

Auch eine mögliche befristete Aussetzung der Anwendung von § 27 Abs. 1 S. 2 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) könnte den Druck von den Autohäusern nehmen. Denn dann könnten 2020 geleistete Anzahlungen selbst dann mit 16 Prozent berechnet werden, wenn die Auslieferung erst nach dem Jahreswechsel erfolgen kann. Laut dem ZDK sei dies auch europarechtlich möglich, da es gemäß Art. 95 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie lediglich um ein Wahlrecht gehe.

Sollte die gesenkte Mehrwertsteuer jedoch wie geplant Ende des Jahres auslaufen, würden sowohl dem mittelständisch geprägten Automobilhandel als auch dessen privaten Kunden die Vorteile der befristeten Umsatzsteuersenkung in weitem Maße vorenthalten, so der ZDK. Daher setzen sich ZDK-Präsident Karpinski und Hauptgeschäftsführer Koblitz bei den Ministern Altmaier und Scholz dafür ein, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Verbraucher zu prüfen.

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