Wahlen ZVK bestätigt Jürgen Gros

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Bei seiner Mitgliederversammlung stimmte der ZVK für Jürgen Gros als neuen Hauptgeschäftsführer. Mit ZDK-Geschäftsführer Jürgen Hasler soll Gros die Trennung der bisherigen gemeinsamen Geschäftsstelle vollziehen.

Jürgen Gros ist neuer Hauptgeschäftsführer des ZVK und muss nun mit ZDK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler die Trennung der gemeinsamen Geschäftsstelle vollziehen.(Bild:  Barbara Obermeier)
Jürgen Gros ist neuer Hauptgeschäftsführer des ZVK und muss nun mit ZDK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler die Trennung der gemeinsamen Geschäftsstelle vollziehen.
(Bild: Barbara Obermeier)

Der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks – Bundesinnungsverband (ZVK) hat auf seiner Mitgliederversammlung am Dienstag Jürgen Gros (56) zum Hauptgeschäftsführer gewählt. Der promovierte Politikwissenschaftler bringt fast 25 Jahre Verbandserfahrung in den ZVK ein und war Anfang des Monats vom Vorstand als designierter Hauptgeschäftsführer vorgestellt worden.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass wir auf Jürgen Gros beim Aufbau der Geschäftsstelle des Bundesinnungsverbandes zählen können. Seine Expertise ist für uns in einer Phase des Um- und Aufbruchs wertvoll“, so der Vorstandsvorsitzende des ZVK und Bundesinnungsmeister, Detlef Peter Grün.

Wie berichtet, steht zum neuen Jahr die Trennung der seit 1978 bestehenden gemeinsamen Hauptgeschäftsstelle zwischen ZDK und ZVK an. Diese müssen nun die beiden neu gewählten Hauptgeschäftsführer bis Ende des Jahres vollziehen. Größte Herausforderung dabei ist die Trennung der bisherigen Abteilungen und Zuständigkeiten sowie die Finanzierung. Wesentliche Einnahmequellen der bisherigen Geschäftsstelle waren die Mitgliedsbeiträge und die Einnahmen aus der technischen Fahrzeugüberwachung.

Wer im neuen Jahr dem ZDK noch angehören wird, ist aktuell unklar. NRW hat bereits vor einem Jahr seine Mitgliedschaft gekündigt. Um weiteren Kündigungen vorzubeugen, hatte der ZDK Anfang des Jahres die einjährige Kündigungsfrist auf acht Wochen verkürzt. Die Frist läuft zum 31. Oktober ab. Ziel war die verbliebenen Mitgliedsverbände zu überzeugen, unter anderem mit einerneuen ZDK-Satzung. Einen Entwurf hatte eine Projektgruppe – Mitglieder der Landesverbände – erarbeitet. Allerdings erreichte der Antrag für die Satzungsreform bei der Mitgliederversammlung in Weimar lediglich die einfache Mehrheit, nicht aber die erforderliche Dreiviertelmehrheit.

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