100 Jahre ZDK: Ein starker Verband
Nur wenige Monate nach Verkündigung der Verkehrsvorschriften für Kraftfahrzeuge durch „Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser“, mit der die Führerscheinpflicht eingeführt worden
Nur wenige Monate nach Verkündigung der Verkehrsvorschriften für Kraftfahrzeuge durch „Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser“, mit der die Führerscheinpflicht eingeführt worden war, erfolgte bereits die Gründung der Keimzelle des heutigen ZDK. 24 Autohändler konstituierten am 17. November 1909 in Köln den „Automobilhändlerverband für Rheinland und Westfalen“.
Im Januar 1910 trat der Verein Deutscher Motorfahrzeuge-Industrie als unterstützendes Mitglied bei, im Februar 1910 erfolgte mit der Gründung des Deutschen Automobilhändlerverbandes (DAHV) in Berlin die Ausdehnung auf das gesamte damalige Reichsgebiet. Der erste belegte Zusammenschluss von Kfz-Reparaturwerkstätten erfolgte 1918 mit der Interessengemeinschaft Groß-Berliner Autoreparaturwerkstätten e.V.
Die circa 60 Mitglieder wählten Friedrich Stupp zu ihrem Vorsitzenden. Im gleichen Jahr kam es zur Gründung der ersten deutschen Innungen des Kfz-Handwerks in Dresden und Berlin, 1921 folgte Gießen. Aber erst 1934 wurde das Kfz-Reparaturgewerbe als selbstständiges Handwerk anerkannt.
Entwicklung im Zeichen deutscher Geschichte
Nach dem fast völligen Erliegen des privaten Autohandels im 1. Weltkrieg arbeitete der DAHV an der neuen Automobilgesetzgebung maßgeblich mit. Fachgruppen für Kfz-Handel und Kfz-Einfuhrhandel, Kraftradhandel, Kfz-Reparaturwerkstätten, Zubehörhandel, Reifenhandel und -reparatur sowie Kraftfahrschulen werden gebildet. Der Verband bemühte sich auch um einheitliche Verträge der Händler mit den Fahrzeugherstellern, Dies lehnten Letztere jedoch ab.
„Gleichschaltung“ Mit der Anerkennung der Kfz-Reparatur als Handwerk wurden Handel und Handwerk wieder getrennt, 1935 entsteht der Reichsinnungsverband des Kfz-Handwerks. Er umfasste 205 Innungen. 1937 werden einheitliche Prüfungsanforderungen für Meister des Kfz-Handwerks erlassen, 1938 die fachlichen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens.
Zur gleichen Zeit erfolgt die „Gleichschaltung“ aller wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vereinigungen durch die nationalsozialistische Diktatur. Ebenso wie im anschließenden 2. Weltkrieg ist damit die Verbandstätigkeit auf verwaltende Aufgaben im Rahmen der wirtschaftspolitischen Ziele der Reichsregierung beschränkt. Während eigenständige Verbände nach der Etablierung der kommunistischen, zentralen Staatswirtschaft in der sowjetisch besetzten Zone und späteren DDR weiterhin wenig Spielraum erhalten, bildet sich mit der Währungsreform in den westlichen Besatzungszonen ein marktwirtschaftliches System heraus.
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