Lange war nicht klar, ob es gegen den ehemaligen Volkswagen-Chef Martin Winterkorn wegen seiner möglichen Verwicklung in den Dieselskandal überhaupt zur Gerichtsverhandlung kommt. Jetzt steht der Beginn fest – und es zeichnet sich ein Mammutprozess ab.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte Martin Winterkorn im April 2019 angeklagt.
(Bild: Volkswagen)
Der Betrugsprozess gegen den früheren Volkswagen-Konzernchef Martin Winterkorn soll am 25. Februar 2021 beginnen. Das Landgericht Braunschweig veröffentlichte am Donnerstag den Terminplan für das Strafverfahren. Es dürfte sich demnach bis mindestens ins Frühjahr 2023 hinziehen, 133 Verhandlungstermine sind geplant. Winterkorn wird zusammen mit vier weiteren Angeklagten wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in der Braunschweiger Stadthalle vor Gericht stehen.
Die zuständige Kammer hatte im September nach langer Prüfung die Eröffnung des Hauptverfahrens zugelassen, weil sie bei Winterkorn einen hinreichenden Tatverdacht sieht. Der ehemalige Top-Manager war im April des vorigen Jahres von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft aufgrund seiner Rolle im Dieselskandal angeklagt worden.
Im September 2015 hatte Volkswagen nach Ermittlungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests. Der VW-Konzern stürzte in die tiefste Krise seiner Geschichte. Bis heute fielen über 32 Milliarden Euro an juristischen Kosten an, weltweit sank das Vertrauen von Verbrauchern in große Teile der Autoindustrie.
Er sei sich „keines Fehlverhaltens bewusst“, sagte Winterkorn damals in seiner Abschiedserklärung. Die Strafverfolger sind inzwischen aber der Auffassung, dass unter der Führung des heute 73-Jährigen „Käufer bestimmter Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern über deren Beschaffenheit, insbesondere die Verwendung einer sogenannten Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware, getäuscht“ wurden. Die Kunden hätten dadurch einen enormen Vermögensschaden erlitten. Insgesamt ist von „mehreren 100 Millionen Euro“ und rund neun Millionen betroffenen Autos in den USA und Europa die Rede.
Termine für zweiten Prozess noch nicht bekannt
Entlastend ist aus Sicht der Winterkorn-Anwälte dagegen, dass ihr Mandant nicht auch noch wegen Untreue zum Nachteil von Volkswagen sowie strafbarer Werbung wegen der Anpreisung „besonderer, tatsächlich nicht vorhandener Vorzüge von Fahrzeugen im Bereich der Emissionen“ dran kommt. Ein hinreichender Tatverdacht sei in diesen Punkten „zu verneinen“, betonte Winterkorns Verteidiger Felix Dörr.
Der Ex-VW-Chef muss sich aber zusätzlich auf ein Gerichtsverfahren wegen mutmaßlicher Marktmanipulation einstellen. Termine für diesen zweiten Prozess in Braunschweig sind noch nicht bekannt. Hierbei geht es um den Vorwurf, Anleger und den Finanzmarkt nach dem Bekanntwerden der Diesel-Manipulationen zu lange im Unklaren gelassen zu haben.
Der VW-Aktienkurs war im Herbst 2015 zeitweise stark abgesackt – Investoren sehen sich getäuscht und fordern in Zivilprozessen Schadenersatz. Das Braunschweiger Gericht ließ auch in diesem Fall die Anklage zu: Winterkorn solle „trotz Kenntnis von dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung (...) und des sich seit Frühjahr 2015 abzeichnenden erheblichen finanziellen Risikos (...) den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert haben“.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem derzeitigen Volkswagen-Konzernchef Herbert Diess sowie dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Hans Dieter Pötsch, ebenfalls Marktmanipulation vorgeworfen. In ihrem Fall wurde das Verfahren allerdings gegen Geldzahlungen von jeweils 4,5 Millionen Euro eingestellt. Pötsch war zum Zeitpunkt des Auffliegens der Abgasaffäre Finanzvorstand des Wolfsburger Autoherstellers.
Stadler-Prozess läuft seit Ende September
Am Landgericht München II läuft bereits seit Ende September ein Betrugsprozess gegen einen früheren Vertrauten Winterkorns. Ex-Audi-Chef Rupert Stadler war dort wegen „Betrugs, mittelbarer Falschbeurkundung sowie strafbarer Werbung“ bei größeren Dieselmotoren angeklagt worden – er saß schon in Untersuchungshaft.
Stand: 08.12.2025
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Stadlers Anwälte hatten moniert, es sei nicht sinnvoll, ihren Mandanten zusammen mit drei weiteren Angeklagten vor Gericht zu stellen. Eine Abtrennung des Verfahrens wurde jedoch zurückgewiesen. Die drei anderen Manager sollen ab 2008 zusammen Abgasmanipulationen an Audi-Motoren veranlasst haben – Stadler wird vorgeworfen, den Verkauf manipulierter Wagen ab Herbst 2015 nicht gestoppt zu haben.