Infektionsschutzgesetz 3G-Regel am Arbeitsplatz – was die Branche nun beachten muss

Von Doris Pfaff

Das geänderte Infektionsschutzgesetz tritt am kommenden Mittwoch in Kraft. Dann gilt für alle Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz die 3G-Regel. Ungeimpfte müssen dann täglich neue Tests vorlegen.

Ab Mittwoch dürfen ungeimpfte Arbeitnehmer nur mit einem offiziellen Negativtest zur Arbeit kommen oder müssen sich im Betrieb unter Aufsicht selbst testen. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
Ab Mittwoch dürfen ungeimpfte Arbeitnehmer nur mit einem offiziellen Negativtest zur Arbeit kommen oder müssen sich im Betrieb unter Aufsicht selbst testen. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Der Bundesrat hat dem neuen Infektionsschutzgesetz am Freitag zugestimmt. Es war am Donnerstag vom Bundestag beschlossen worden und sieht eine 3G-Regel am Arbeitsplatz, eine Testpflicht in Krankenhäusern und Heimen sowie die Verlängerung der Homeoffice-Pflicht vor.

Bund und Länder hatten sich außerdem auf einheitliche und flächendeckende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeinigt und die dreistufige Hospitalisierungsrate als künftigen Parameter für weitere Maßnahmen definiert, die dann die Bundesländer ergreifen können.