Aktionstag gegen Lärm am Arbeitsplatz

Autor Ottmar Holz |

Flex, Ausblaspistole, Druckluftmeißel, Hammerschläge – in der Kfz-Werkstatt lauern viele Lärmquellen. Doch die Mechaniker schützen sich zu wenig vor der Beschallung. Mit dem „Tag gegen Lärm“ weist die Berufsgenossenschaft auf das Problem hin.

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Im Kfz-Gewerbe lauern vielfältige Lärmquellen. Konsequent schützen sich die wenigsten dagegen.
Im Kfz-Gewerbe lauern vielfältige Lärmquellen. Konsequent schützen sich die wenigsten dagegen.
(Bild: gemeinfrei / CC0 )

Mit dem „Tag gegen Lärm“ hat die Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA e.V.) an diesem Mittwoch, 25. April, auf die Ursachen von Lärm und seine Wirkungen hingewiesen. Ziel ist, die Lebensqualität mit bewusstem Verhalten zu verbessern. Auch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) beteiligte sich unter dem Motto „Lärm war gestern“ am „Tag gegen Lärm“ und klärt speziell über die unmittelbaren und langfristigen Gefahren von Lärm auf. Mit 6.850 anerkannten Fällen im Jahr 2016 ist die Lärmschwerhörigkeit laut einer Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die häufigste Berufskrankheit Deutschlands.

Lärmschwerhörigkeit ist besonders tückisch, da sie erst dann auffällt, wenn eine Hörminderung bereits eingetreten ist. „Bemerkt man aber einen Hörverlust, ist die Erkrankung meist schon fortgeschritten und in jedem Fall irreversibel. Auch Hörgeräte können diesen Verlust nicht mehr ausgleichen“, sagt Peter Hammelbacher von der Hauptabteilung Sicherheit und Gesundheit der BGHM. „Der wirksamste Schutz für das Gehör ist, Lärm am Arbeitsplatz von vornherein zu vermeiden oder zumindest zu minimieren“, rät Hammelbacher.

Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht

Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, auch zu Lärmbelastungen. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) sind Schutzmaßnahmen nach dem „TOP-Prinzip“ anzuwenden: erst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen. „Das Abschirmen von lauten Maschinen zählt beispielsweise zu technischen Maßnahmen“, informiert Hammelbacher.

„Ist das nicht praxistauglich, lässt sich eine Lärmminderung auch durch die Investition in neuere und leisere Arbeitsgeräte erreichen. Aber auch das richtige Einsetzen und Tragen von Gehörschutz als persönliche Schutzmaßnahme ist wichtig“, betont Hammelbacher. Dieser muss vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss dem Mitarbeiter eine Vorsorgeuntersuchung für das Gehör angeboten werden. Denn nur so kann eine beginnende Lärmschwerhörigkeit frühzeitig erkannt und ihr gegengesteuert werden.

Arbeitsfolgeschaden im Kfz-Gewerbe schwer zu erkennen

Viele Menschen sind bereits bei der Arbeit von Lärm betroffen, trotzdem achten sie jedoch gerade in der Freizeit nicht auf ihr Gehör. „Junge Menschen denken im Privatleben nicht daran, bei lauter Musik oder anderen lauten Geräuschen Gehörschutz zu tragen“, weiß Hammelbacher. Denn für die schädigende Wirkung spielt es keine Rolle, ob die Lärmquelle eine laute Maschine oder der Lautsprecher einer Stereoanlage ist. „Wer sich ohne Gehörschutz auf ein Musikkonzert begibt, läuft genauso Gefahr, sein Gehör zu schädigen, wie wenn er mit dem Winkelschleifer ein Blechteil bearbeitet.“

Bei der Anerkennung von beruflich bedingter Schwerhörigkeit legen die gesetzlichen Unfallversicherer daher strenge Maßstäbe an. Anhand der Frequenzkurve der Hörminderung können die Gutachter Rückschlüsse auf die Lärmquellen ziehen – und lehnen im Zweifelsfall den Antrag ab, wenn für die jeweilige Arbeitsumgebung typische Frequenzbereiche nicht geschädigt sind. Das könnte vor allem für Beschäftigte im Kfz-Gewerbe kritisch werden, denn im Gegensatz zu industriellen Fertigungsumgebungen ist das belastende Geräuschspektrum durch die Vielzahl an Tätigkeiten nicht homogen, sondern sehr breit gefächert.

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