Auch Daimler droht in der Dieselaffäre noch ein Musterverfahren

Von dpa

In der Dieselaffäre sind die Gerichte bislang weitgehend auf der Seite von Daimler. Die allermeisten Schadenersatzklagen von Autobesitzern gingen verloren. Juristischer Ärger droht dem Konzern aber immer noch auch von einer anderen Seite.

(Bild: / CC0)

Wer den Autobauer Daimler wegen der Dieselaffäre auf Schadenersatz verklagt, hat bisher offenkundig eher schlechte Karten. Tausende Autobesitzer, die dem Konzern illegale Tricks bei der Abgasreinigung vorwerfen und sich getäuscht fühlen, sind schon vor Gericht gezogen - meist allerdings ohne Erfolg.

Von etwa 2.200 Verfahren vor den diversen Landgerichten in Deutschland seien bisher nur gut 80 zu Gunsten der Kläger ausgegangen, sagt Daimler. Und in der nächsthöheren Instanz, vor den Oberlandesgerichten, von fast 60 sogar noch überhaupt keins. Dazu gebe es einige Vergleiche, eine Zahl „im niedrigen zweistelligen Bereich“, heißt es.

Investoren klagen

In seiner Heimatstadt Stuttgart droht dem Konzern aber noch eine juristische Großbaustelle ganz anderer Art. Seit Monaten arbeitet das dortige Landgericht einen Stapel von Klagen und Anträgen von Daimler-Investoren ab, die ebenfalls Schadenersatz verlangen - allerdings aus anderen Gründen. Der Autobauer, so ihre Argumentation, habe eine illegale Abschalttechnik in seinen Fahrzeugen verwendet und den Investoren die damit verbundenen finanziellen Risiken verschwiegen. Damit seien die Aktien, die sie damals gekauft haben, zu teuer gewesen. Und das wollen sie sich am liebsten gleich in einem Musterverfahren vom Oberlandesgericht Stuttgart bescheinigen lassen.

Wann es dazu kommt, ist allerdings unklar. Das zunächst einmal zuständige Landgericht muss alle Anträge bündeln, die darin aufgeführten sogenannten Feststellungsziele unter einen Hut bringen und den Fall dann dem Oberlandesgericht vorlegen. Und die Anträge sind zahlreich und kompliziert. „Sowohl die Kläger- als auch teilweise die Beklagtenseite hat darin umfangreiche und komplexe Feststellungsziele formuliert“, sagt eine Gerichtssprecherin. „Es gibt Anträge, in denen alleine die Klägerseite 82 Feststellungsziele formuliert hat.“

Gericht wartet noch auf Stellungnahmen

Einen ganzen Schwung von Anträgen, die von der auf Anlegerklagen spezialisierten Kanzlei Tilp aus Kirchentellinsfurt eingereicht wurden, hat das Landgericht Mitte Februar öffentlich gemacht und damit eine formale Voraussetzung für ein Musterverfahren eigentlich erfüllt. Es gebe aber noch weitere, sehr komplexe Anträge, zu denen das Gericht noch auf Stellungnahmen der Parteien warte. „Danach wird die Kammer zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen entscheiden“, sagt die Sprecherin.

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