Grenzverkehr Auch künftig mit roter Nummer in die Schweiz?

Von Steffen Dominsky 2 min Lesedauer

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Ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zur Anerkennung von Wechselkennzeichen läuft Endes des Jahres aus.

Wer mit seinem Oldie mit 07er-Nummer ins Ausland fahren möchte, sollte sich vorab über entsprechende Regelungen/Abkommen informieren.(Bild:  Dominsky –  »kfz-betrieb«)
Wer mit seinem Oldie mit 07er-Nummer ins Ausland fahren möchte, sollte sich vorab über entsprechende Regelungen/Abkommen informieren.
(Bild: Dominsky – »kfz-betrieb«)

Mit dem Oldie ins Ausland? Keine Thema, wenn dieser ein „normales“, sprich schwarzes Kennzeichen trägt. Deutlich anders sieht die Sache mit einem roten Nummernschild, also einer 07-Zulassung aus. Andere Länder müssen diese nicht zwingend anerkennen, auch wenn sie es in der Praxis häufig tun – wenn die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle vorgenommen wurden –, weiß der ADAC zu berichten. Es gibt allerdings eine Ausnahme: die Schweiz. Dort werden 07er-Kennzeichen aufgrund einer bilateralen Vereinbarung zwischen beiden Ländern, z. B. für die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, seit gut zwei Jahren explizit anerkannt. Allerdings läuft diese Regelung Ende des Jahres aus.

Die Regelung umfasst jedoch nicht nur eine Anerkennung für 07er-, sondern auch für 06er-Nummern und umgekehrt die „U-Nummern“, also die Händler-Wechselkennzeichen in der Schweiz. Bis zur Verabschiedung besagten Abkommens mussten deutsche Kfz-Betriebe bzw. Oldtimerbesitzer zum Teil saftige Bußgelder bezahlen oder wurden an der Einreise in die Schweiz gehindert. Schweizer Garagisten erging es kaum anderes, wenn sie mit einer U-Nummer in Deutschland unterwegs waren: Der eidgenössische Zoll hielt U-Nummern-Autos an der Grenze nicht auf, schließlich handelte es sich nicht um einen Zoll-, sondern einen Verkehrsrechtsverstoß.

2024 wird befristete Lösung vorerst verlängert

Das Pendant des deutschen ZDK, der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS), engagierte sich für eine Lösung und konnte gemeinsam mit dem Schweizer Bundesamt für Straßen (Astra) und dem deutschen Verkehrsministerium (BMDV) eine Ausnahmeregel (offiziell „befristete Durchführungsverordnung“) erwirken. Gemäß dieser waren ab dem 1.7.2021 schweizerische „Kollektiv-Fahrzeugausweise“ in Deutschland anerkannt und umgekehrt Fahrzeugscheine mit roten Kennzeichen, Kurzzeitschildern und roten Oldtimerschildern aus Deutschland in der Schweiz.

Doch die diese Regelung ist befristet und läuft am 31. Dezember 2023 aus. Ein geplantes, unbefristetes Abkommen zwischen beiden Staaten verzögert sich, da sich auf deutscher Seite die Unterzeichnung des revidierten Polizeivertrags verschiebt, auf dem eine neue, unbefristete Vereinbarung basieren soll. Bis es so weit ist, wird laut Astra die bestehende befristete Vereinbarung jedoch verlängert.

 

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