Audi kassiert Abmahnung wegen falscher Garantieversprechen

Von Jakob Schreiner Autor Name

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Die Ingolstädter haben ihre Gebrauchten mit einer „Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr“ beworben. Tatsächlich warteten aber alle Fahrzeuge mit darunterliegenden Laufzeiten auf. Verbraucherschützer haben Audi deswegen jetzt abgemahnt.

(Bild:  Audi)
(Bild: Audi)

Die Ingolstädter dürfen künftig ihre Gebrauchtwagengarantie „Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr“ nicht mehr bewerben, wenn das entsprechende Angebot keine Fahrzeuggarantie von fünf Jahren enthält. Die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzorganisation Wettbewerbszentrale sah in der Beschreibung einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und hat den Hersteller abgemahnt.

Denn keines der beworbenen Fahrzeuge hatte eine tatsächliche Garantie von fünf Jahren, bestenfalls seien Angebote mit einer Laufzeit von 54 Monaten verfügbar gewesen. Dabei spielte es keine Rolle, ob der Hersteller selbst oder ein Handelspartner den Wagen vermarktet hatte. Der Großteil der gebrauchten Audi-Fahrzeuge verfügte über Garantielaufzeiten von einem bis drei Jahren, so die Wettbewerbszentrale.

Die Gebrauchtwagengarantie wurde von Audi unter anderem mit diesem Logo beworben.(Bild:  Audi)
Die Gebrauchtwagengarantie wurde von Audi unter anderem mit diesem Logo beworben.
(Bild: Audi)

Deren Anwalt Andreas Ottofülling sieht in den Gebrauchtwagengarantien ein wesentliches Verkaufsargument, wie auch eine vor Kurzem vorgestellte Studie bestätigte. „Wer hier Kaufinteressenten täuscht, verschafft sich in unlauterer Weise Vorteile vor fair agierenden Mitbewerbern“, sagt Ottofülling. Nur durch die offen gehaltene Formulierung „bis zum 5. Fahrzeugjahr“ werde die Werbung nicht zulässig, so der Anwalt weiter. Das Werbeverbot schütze andere Hersteller und deren Händler sowie die Kunden.

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