Auf der Autobörse auto4you.de herrscht zur Zeit kein Markttreiben. Der Grund: Der Betreiber verwendete einen Namen, mit dem ein Berliner Autohändler bereits seit zehn Jahren am Markt aktiv ist. Der Händler wehrte sich mit einer einstweiligen Verfügung.
(Bild: Auto-4-you)
Der Berliner Gebrauchtwagenhändler Auto-4-you hat sich mit einer einstweiligen Verfügung erfolgreich gegen den Namensklau durch eine Autobörse zur Wehr gesetzt. Im Gespräch mit »kfz-betrieb« erläuterten der Geschäftsführer Frank Buchmann und dessen Anwalt Jens Steinberg den Sachverhalt aus ihrer Sicht, nachdem die GGG Gebrauchtwagen-Garantie-Gesellschaft mbH aus Laatzen, die hinter der Autobörse steht, am Donnerstag der vergangenen Woche eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben hatte. Dort hieß es, dass die Autobörse durch eine einstweilige Verfügung zur sofortigen Abschaltung ihrer Website gezwungen worden sei.
Zuvor waren die Auto-4-you-Gesellschafter Buchmann und Frank Trockel eher zufällig im Februar diesen Jahres beim Surfen auf den Namenszwilling aufmerksam geworden. Denn ihnen war aufgefallen, dass ihre Internetseite www.auto4you-berlin.de vom ersten Google-Suchergebnis-Listenplatz binnen weniger Tage auf Rang sechs abgerutscht war. Die gleichnamige Autobörse war bereits einige Wochen vor dem offiziellen Start online gewesen und hatte den Berliner Händler von der Top-Suchmaschinenplatzierung verdrängt.
Wie Buchmann bekräftigte, lebe aber gerade der Verkauf von der Präsenz im Netz und zudem wisse man nicht, wie sich ein Namenszwilling langfristig auf das Geschäft auswirken würde. „Das ist unsere Existenz, und auch gegenüber unseren Mitarbeitern tragen wir eine Verantwortung“, sagt Buchmann. Das Unternehmen aus Berlin-Marienfelde besteht seit 2008, beschäftigt sechs Mitarbeiter und verkauft im Jahr zwischen 160 und 200 Gebrauchtwagen. Schließlich holte sich der Händler bei Jens Steinberg, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, rechtlichen Beistand, worauf eine erste Abmahnung an die GGG versendet wurde, die Verwendung des Namens „Auto-4-you“ einzustellen.
„Die GGG ist beim Launch nicht wie üblich vorgegangen“, erläutert der Rechtsanwalt. Im Vorfeld werde normalerweise ein sogenannter „Konfliktcheck“ durchgeführt, um das Marktumfeld zu scannen. So solle einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen werden. Existiere ein Name bereits am Markt, gebe es im Anschluss an den Check zwei Möglichkeiten: Entweder sehe man von dem Vorhaben ab und suche nach einem neuen Namen, oder man trete mit dem Inhaber des älteren Kennzeichenrechts im Vorfeld eines Launches in Kontakt und suche nach einer Lösung. „Beides ist in diesem Fall nicht geschehen“, so Steinberg.
Namensstreit als kalkuliertes Risiko?
Nach Einschätzung von Robert Buchmann habe die GGG das Risiko eines Rechtsstreits fest mit eingeplant und darauf gepokert, sein Unternehmen überrumpeln zu können. Diese Meinung teilt auch Steinberg; schließlich seien seine Mandanten seit rund zehn Jahren mit Auto-4-you am Markt aktiv und bei den Suchergebnissen bei Google auf dem ersten Platz gewesen. Weiter kritisiert der Anwalt, dass seine Person wiederholt umgangen worden war, um Druck auf seine Mandanten auszuüben.
Zu einem ersten Kontakt mit GGG-Vorstandsmitglied Harald Leichnitz sei es erst nach der versendeten Abmahnung gekommen. „Wir wurden von Beginn an mit unseren Forderungen überhaupt nicht ernst genommen“, sagt Buchmann. Er ist der Meinung, die GGG habe nicht damit gerechnet, dass „unser kleines Unternehmen“ die rechtlichen Schritte tatsächlich einleiten werde. Nachdem die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien ins Leere liefen, drängte der Händler schließlich auf die Abschaltung der Seite, der mit der Einstweiligen Verfügung stattgegeben wurde.
Gericht auf der Seite des Händlers
Wie aus dem Dokument vom 5. April des Landgerichtes Berlin, die »kfz-betrieb« vorliegt, hervorgeht, werde in dem vorliegenden Fall das Unternehmenskennzeichen des Autohändlers verletzt. Wörtlich führt das Gericht aus: „Eine Verwechslungsgefahr liegt nach Ansicht der Kammer auf der Hand, da beide Seiten unter dem Schlagwort „auto4you“ im Internet eine Seite für den Handel mit Autos betreiben.“ Bei der Zuwiderhandlung drohe GGG außerdem ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, außerdem muss die GGG die Prozesskosten tragen.
Statt einer Autobörse findet man auf auto4you.de zur Zeit nur eine kryptische Botschaft (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken).
(Bild: Screenshot)
Dabei hatte sich die Börse als eine „echte Alternative“ zu den bestehenden Gebrauchtwagenbörsen präsentiert, welche die „Wahrung der Händlerinteressen“ als Ziel hatte, wie GGG-Chef Harald Leichnitz den Launch der Handelsplattform „auto4you.de“ ankündigte. Auf der Internetseite der Börse hatte es einen dramatischen Countdown gegeben, der auf den Launchtermin am 1. April heruntergezählt hatte. Wer jedoch heute auf die Domain www.auto4you.de zugreifen möchte, findet dort keine Autobörse mehr, sondern eine rätselhafte Botschaft auf orangefarbenem Hintergrund.
Stand: 08.12.2025
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In der am Donnerstag veröffentlichen Pressemitteilung teilte das Unternehmen neben der Abschaltung auch gleichzeitig mit, dass die Autobörse spätestens ab dem 21. April unter dem Namen „deineautobörse.de“ firmieren soll. Bislang ist allerdings noch kein entsprechendes Angebot online. Außerdem sollen die nach eigenen Angaben mittlerweile 620 beteiligten Händler für die mehrtägige Auszeit mit einem Monat kostenfreier Börsennutzung entschädigt werden.