Schrittweise soll der Handel seine Geschäfte wieder öffnen dürfen. Das entschieden am Mittwoch Bund und Länder. Wann genau Kfz-Betriebe ihre Türen wieder aufschließen dürfen, liegt allerdings in der Hand der jeweiligen Landesregierung.
(Bild: Seyerlein/»kfz-betrieb«)
Mit der Erlaubnis, Autohäuser unter Auflagen bald wieder öffnen zu dürfen, sind Bund und Länder den Forderungen der Automobilverbände gefolgt. Entsprechende Lockerungen der Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie gaben Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher und Vizekanzler Olaf Scholz nach einer Videokonferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am Mittwoch bekannt.
Unter der Einhaltung strikter Hygienevorschriften und Abstandsregelungen wollen Bund und Länder es nun schrittweise ermöglichen, nach und nach zu einer Art Normalität zurückzukehren. Vom Vorhaben, Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter wieder öffnen zu dürfen, sind Kfz-Betriebe ausgenommen, sie sollen unabhängig von der Größe wieder zugänglich sein.
Wann genau Autohäuser wieder öffnen dürfen, liegt allerdings in der Hand der jeweiligen Landesregierung. Im Laufe des Mittwochs war häufig von kommenden Montag, 20. April, die Rede. In vielen Betrieben dürfte es dann tatsächlich auch wieder losgehen. Im veröffentlichten Beschluss der Bundesregierung steht nun jedoch kein festes Datum. Den Bundesländern bleibt die Möglichkeit, die heute beschlossene Linie zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Söder kündigte beispielsweise an, dass Bayern aufgrund der im Bundesvergleich hohen Zahl an Corona-Infektion voraussichtlich vorsichtiger vorgehen werde als andere Länder. Dazu will sich der Ministerpräsident mit seinem Kabinett am morgigen Donnerstag abstimmen. Merkel sagte: „Man wird in einem föderalen Gebilde nie auf den Tag genau überall das Gleiche haben. Ich bin mit der Einheitlichkeit aber sehr zufrieden.“
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßte den Entschluss der Politik. „Das ist ein wichtiges Signal an die Autohäuser, die nun endlich wieder in das stationäre Geschäft mit den Endkunden einsteigen können“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „So lässt sich zumindest noch ein Teil des weitgehend verloren gegangenen und besonders wichtigen Frühjahrsgeschäfts retten.“ Es gehe aber vor allem darum, die immer bedrohlicher werdende Situation im Autohandel zu entschärfen und das Insolvenzrisiko insbesondere von zahlreichen kleinen und mittelständischen Betrieben zu minimieren.
Kfz-Branche braucht offene Zulassungsstellen
Mit der Öffnung der Autohäuser allein ist der Branche allerdings noch nicht nachhaltig geholfen. Bundesweit haben die Kommunen die Öffnung ihrer Zulassungsstellen unterschiedlich organisiert. Viele jener Institutionen sind geschlossen oder nur stundenweise geöffnet. Das sorgt seit Wochen für Empörung bei Autohändlern, die ihre bereits verkauften Autos nicht zulassen konnten. Für eine einheitliche Regelung und landesweite Öffnung der Zulassungsstellen hatte sich der ZDK gemeinsam mit den Automobilverbänden wiederholt beim Bundeswirtschaftsministerium eingesetzt.
Thomas Peckruhn, Sprecher der Markenhändler und Vizepräsident des ZDK, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch: „Was nützt mir ein neues Auto, wenn ich es nicht zulassen kann?“ Hier sehe er aber noch keine klaren Signale, sagte Peckruhn.
Auch Roman Still, Chef der AVAG-Holding, verlieh dem am Mittwoch noch einmal Nachdruck. „Die Zulassung ist ein Riesenproblem“, sagte er in Augsburg. Jetzt seien die Kommunen gefragt. Das Verkaufsgeschäft sei dank des Online-Handels mit 20 bis 25 Prozent weitergelaufen, das Servicegeschäft zu 70 Prozent. Viele Mitarbeiter fehlten im Moment wegen Kurzarbeit, Kinderbetreuung oder Krankheit. „Jetzt können wir nach und nach zügig wieder hochfahren.“ Wichtig sei aber, rasch zu klären, ob es Kaufprämien geben werde, ähnlich der Abwrackprämie vor zehn Jahren.
Peckruhn forderte eben jene staatlichen Förderprogramme, um den Automarkt wieder anzukurbeln: „Extrem wichtig wären jetzt zusätzliche Kaufprämien für Elektro- und Hybridautos und für Verbrenner mit der neuesten Schadstoffnorm.“ Der Verkauf von E-Autos sei bis Mitte März gut angelaufen, aber jetzt dürfte die Kauflust gebremst sein. Denn viele potenzielle Kunden seien von Kurzarbeit betroffen oder in Sorge um ihren Arbeitsplatz, und auch Unternehmen müssten sparen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
VDA-Präsidentin Hildegard Müller bezichnete die Beschlüsse vom Mittwoch als „wichtigen und notwendige Schritt auf dem Weg, auch den Hochlauf der Produktion wieder zu ermöglichen.“ Es gebe keine Fertigung ohne Vertrieb. VDIK-Präsident Reinhard Zirpel erklärte: „Die Entscheidung zur Wiederöffnung des Kfz-Handels ist richtig und verantwortbar. So kann zügig zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und Betrieben in der Autobranche beigetragen werden.“
Rufe nach Öffnung hatten zugenommen
Noch vergangene Woche hatten sich der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sowie die IG Metall in einem gemeinsamen Brief an Merkel mit dem Appell gewandt, den stationären Autoverkauf schnellstmöglich wieder zuzulassen.
Neben dem großen wirtschaftlichen Schaden, der mit jedem Tag Stillstand bedrohlicher werde, argumentierten die Verbände vor allem auch damit, dass Autohäuser aufgrund ihrer baulichen Größe deutlich leichter Hygienevorschriften einhalten könnten, als kleinere Geschäfte. Auch der Vergleich zu den Baumärkten wurde gezogen, die größtenteils von der Schließungsverordnung des Einzelhandels ausgenommen waren und für Unverständnis in der Autobranche gesorgt hatte. Denn im Vergleich zu den Autohäusern, die teilweise 3.000 bis 4.000 Quadratmeter groß sind, sei der Kundenverhältnis und die Ansteckungsgefahr sehr gering.
Seit dem 18. März mussten die Verkaufsflächen des Autohandels geschlossen bleiben, nur in Kfz-Werkstätten durfte der Betrieb weiterlaufen. Auf die Verordnung hatte der Automobilhandel größtenteils kreativ reagiert und den verordneten Mindestabstand beispielsweise durch das Aufstellen von Spuckschutzwänden erfüllt.
Dennoch mussten bis zu 90 Prozent der Betriebe bislang Kurzarbeit anmelden. Der entstandene Schaden für die Automobilbranche geht bereits in die Milliarden. Erst vor wenigen Tagen hatte Ferdinand Dudenhöffer, Professor an der Universität St. Gallen, der deutschen Autoindustrie einen durch die Corona-Krise verursachten Verlust von mehr als 100.000 Arbeitsplätzen prognostiziert. Auch Stefan Bratzel von der Fachhochschule für Wirtschaft in Bergisch Gladbach schätzt die Lage für die Branche kritisch ein und hält Einbußen von weltweit 17 und europaweit 21 Prozent für möglich.