Kfz-Werkstattrecht Autoklau nach Schlüsseleinwurf
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Wenn Kunden ihre Autos zur Reparatur in die Werkstatt bringen und die Schlüssel in den Briefkasten werfen, besteht mitunter die Gefahr, dass die Fahrzeuge gestohlen werden. Ob dann die Versicherung zahlt, hängt von der Art des Werkstatt-Briefkastens ab. Auch, ob die Werkstatt in Regress genommen werden kann.

Es passiert nicht oft, aber doch hin und wieder: Wenn Kunden außerhalb der Öffnungszeiten die Schlüssel ihrer Fahrzeuge in den Briefkasten der Werkstatt werfen und das Auto dort abstellen, besteht das Risiko, dass Langfinger den Schlüssel herausfischen und den Wagen stehlen.
Ist das Auto gestohlen, prüft die Kaskoversicherung, ob der Fahrer im Umgang mit seinen Schlüsseln grob fahrlässig handelte, als er mit dem Einwurf Schlüssel und Fahrzeugschein für andere zugänglich machte. In einem solchen Fall hat der Bestohlene nicht den vollen Anspruch auf Entschädigung.
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