Das kommt 2019 auf Sie zu

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Höhere Mautsätze

Ab Anfang 2019 gelten darüber hinaus neue Mautsätze für Lkws auf Autobahnen und Fernstraßen. In den neuen Mautsätzen werden künftig auch Kosten der Lärmbelästigung und Luftverschmutzung berücksichtigt. Elektro-Lkws sind deshalb von der Gebühr befreit. Gewichtsklassen als zusätzliche Berechnungsgrundlage sollen die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen erhöhen. So werden leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t bis 18 t entlastet, was zum Beispiel Handwerksbetrieben zugute kommt. Auch mit Erdgas betriebene Lkws werden bis 2020 von der Maut befreit werden. Da sich die Höhe der Lkw-Maut an den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung des Straßennetzes orientieren soll, sollen die Mautsätze künftig regelmäßig aktualisiert werden.

GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Ab dem 1. Januar 2019 sieht das GKV-Versichertenentlastungsgesetz wieder eine paritätische Finanzierung der möglichen individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen vor. Damit werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Kalenderjahr wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.

Beitragssätze Sozialversicherung

Neben der paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge ändern sich im folgenden Jahr zum Teil auch weitere Beitragssätze zur Sozialversicherung, die ab dem 01.01.2019 wie folgt lauten:

  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent (stabil, wie 2018).
  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent + 50 Prozent des Zusatzbeitrags (neu).
  • Arbeitslosenversicherung: 2,5 Prozent (Senkung um 0,5 Prozent).
  • Pflegeversicherung: 3,05 Prozent bzw. 3,3 Prozent für Kinderlose (Erhöhung um 0,5 Prozent).

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