Abgasuntersuchung Die Einführung der Partikelzählung verschiebt sich nicht, aber ...

Von Steffen Dominsky

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Die Einführung der Partikelzählung im Rahmen der AU verläuft alles andere als nach Plan. Am neuen Starttermin 1.1.2023 soll festgehalten werden. Aber nicht jeder, der will, bekommt bis dahin einen Partikelzähler.

Am 1.1.2023 soll die neue Partikelzählung starten. Doch flächendeckend wird das nicht klappen. Eine Übergangsregelung soll es richten.(Bild:  Capelec)
Am 1.1.2023 soll die neue Partikelzählung starten. Doch flächendeckend wird das nicht klappen. Eine Übergangsregelung soll es richten.
(Bild: Capelec)

Es wird sein wie bei einem alten Diesel an einem frostig kalten Wintermorgen: Zwei Zylinder erwachen so einigermaßen gleich nach dem Schlüsseldreh, doch die anderen beiden brauchen etwas Zeit. Erst nach und nach, mit sicht- und hörbarem Verzug gesellen sie sich zum vierzylindrigen Viertaktmodus hinzu. Erst der dritte und dann irgendwann auch noch der vierte Zylinder. Bis das Ding rund und auf allen Töpfen läuft, dauert es.

So in etwa lässt sich die Einführung der Partikelzählung zum 1.1.2023 skizzieren. Wie bereits berichtet, folgt die geplante Einführung des neuen Messverfahrens für Euro-6/VI-Fahrzeuge im Rahmen der AU zum kommenden Jahr eher dem Prinzip „Werd scho’ wer’n, sagt die Frau Kern“ als einem von Anfang strukturierten Vorgehen nach Plan.

Und dabei hatte Vater Staat die für den 1.1.2021 geplante Einführung schon um zwei Jahre nach hinten verschoben. Dennoch betont Harald Hahn: „Es wird keine Verschiebung nach dem 1.1.2023 geben. Diesbezüglich im Markt kursierende Gerüchte sind falsch.“ Und Hahn muss es wissen. Immerhin ist der Leiter des Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte des Bundesverbands der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen (ASA) Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe. Jener Task-Force-Gruppe „Partikelmessung“, die 2021 unter Leitung des ASA-Bundesverbands, des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Überwachungsorganisationen Dekra und TÜV Nord gegründet wurde und die zur Aufgabe hat, mögliche Steine im Zuge der Einführung des Partikelmessverfahrens rechtzeitig aus dem Weg zu räumen.

Ohne Partikelzähler weiterhin Opazimetermessung

Was aber Hahn und die anderen Beteiligten nach der sechsten Task-Force-Sitzung am 1. Juni mitteilen können, ist, dass das Verkehrsministerium (BMDV) an einer Übergangsregelung laboriert, die aber noch mit anderen Ministerien abgestimmt werden muss. Sie sieht Folgendes vor:

  • 1. Der 1.1.2023 als Einführungstermin für die Partikelmessung bleibt bestehen und wird nicht verschoben.
  • 2. Alle AU-Betriebe/Prüfstellen, die rechtzeitig zum 1.1.2023 ein Gerät erhalten haben, müssen bei entsprechenden Fahrzeugen verpflichtend die Partikelmessung durchführen.
  • 3. Alle anderen AU-Durchführenden dürfen unter strengen und noch zu definierenden Bedingungen für einen eng begrenzten Übergangszeitraum eine Opazitätsmessung durchführen.
  • 4. Die Bedingungen sowie die zeitliche Dauer der Übergangsfrist werden noch festgelegt und zeitnah bekannt gegeben. Dabei wird eine Bedingung ein Stichtag für den Nachweis einer Gerätebestellung sein.
  • 5. Die Dauer des Übergangszeitraums wird erst im Herbst festgelegt, sodass aufgrund des Fortschritts bei der Baumusterprüfung der Geräte und der Akkreditierung der Kalibrierlabore eine fundiertere Basis zur Verfügung stehen wird.

Betriebe sollen Partikelzähler bald bestellen

Als Gründe für die wieder nicht fristgerechte Einführung der Partikelzählung werden die Folgen der Pandemie und des Russland-Ukraine-Kriegs genannt. Sie würden Lieferketten massiv beeinträchtigen oder komplett unterbrechen. Dadurch seien die Gerätehersteller aktuell beispielsweise gezwungen, selbst während der Baumusterprüfung für Ersatzkomponenten zu sorgen, erklärt der ASA-Verband. Und er weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass diejenigen Betriebe, die sich für die Anschaffung eines Partikelzählers entschieden haben, aufgrund der schwierigen Beschaffungssituation möglichst frühzeitig Geräte bestellen sollten – dies unabhängig vom Status der Baumusterprüfung, also einer Zulassung des jeweiligen Modells.

Es gilt wie bei allen Bestellvorgängen das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. „Die Gerätehersteller haben sich auf entsprechende Stückzahlen eingestellt, die auch nach Erteilung der Baumusterprüfung und der notwendigen Kalibrierung unmittelbar in den Markt gebracht werden“, sagt Harald Hahn.

Lange Vorlaufzeiten bei der Beschaffung führen aber unweigerlich zu langen Lieferzeiten oder Lieferabrissen, sodass man gut beraten sei, frühzeitig eine Bestellung zu platzieren. Auch der Akkreditierungsprozess ist derzeit bei den Kalibrierlaboren in Arbeit. Akkreditierungen von Kalibrierlaboren sind im zweiten und dritten Quartal 2022 zu erwarten, so Hahn.

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