Dieselgate: Staatsanwaltschaft klagt weitere VW-Mitarbeiter an

< zurück

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

In der mehr als 1.200 Seiten dicken Klageschrift beschreiben die Staatsanwälte die aus ihrer Sicht verfolgte Betrugsstrategie: Man habe für Diesel mit dem Motor EA 189 auf dem Prüfstand möglichst wenig Stickoxide „vorspiegeln“ wollen, wohingegen Rußkonzentration und Lautstärke des Motors hier noch relativ hoch ausfallen durften.

Auf der Straße soll das genaue Gegenteil angestrebt worden sein: höhere NOx-Werte, die kein Prüfer feststellen konnte, mit denen aber gleichzeitig geringerer Lärm und Ruß „erkauft“ wurden. Sogenannte Abschalteinrichtungen von Teilen der Abgasreinigung, die in gewissen Bereichen zum Schutz von Motorbauteilen zulässig sind, werden wegen der gedrosselten Geräusche oft auch als „Akustikfunktion“ bezeichnet.

Übersteigertes Gewinnstreben als zentrales Motiv für den Betrug

Das Kalkül der Verantwortlichen damals laut Staatsanwaltschaft: Hätte man die US-Diesel im Test nicht so schadstoffarm und auf der Straße so leise erscheinen lassen, wären sie „nicht kundentauglich“ gewesen. So aber habe VW die Grenzwerte „zumindest auf dem Papier“ einhalten können.

Übersteigertes Gewinnstreben soll also ein zentrales Motiv für den Betrug am Verbraucher gewesen sein. Einige Angeschuldigte hätten zudem über Boni persönlich und direkt vom gesteigerten Absatz profitiert. „Ein die Abgasnormen erfüllender, technisch aufwendigerer und teurerer Motor hätte sich dagegen schlecht verkauft.“

Ausblick auf den Winterkorn-Prozess

Bei Winterkorn sieht das Landgericht Braunschweig eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass er wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verurteilt werden könnte. Deswegen ließ es jüngst die Eröffnung des Hauptverfahrens zu. Zunächst waren die Strafverfolger bei ihm „nur“ auf schweren Betrug aus gewesen. Sie sind nun jedoch der Auffassung, dass „Käufer bestimmter Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern über deren Beschaffenheit, insbesondere die Verwendung einer sogenannten Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware getäuscht“ wurden.

Einige andere Punkte aus der ursprünglichen Klageschrift wies die zuständige Kammer ab. Der Ex-VW-Chef muss sich allerdings auch noch gegen den Vorwurf der Marktmanipulation wegen zu später Information von Anlegern nach dem Auffliegen des Abgasskandals verteidigen. Hier ist noch nicht über einen möglichen Prozessbeginn entschieden.

(ID:46880370)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung