Jetzt schon auf die E-Privacy-Verordnung vorbereiten DSGVO war erst der Anfang
Mit der E-Privacy-Verordnung kommen weitere Datenschutzvorschriften auf die Betriebe zu. Im Fokus stehen Daten, die über Firmen-Homepages generiert werden. Noch hat sich die EU aber nicht auf eine gemeinsame Fassung verständigen können.

Moderne Autos sind Datenkraken: Ob GPS, Kilometerstand, Durchschnittsgeschwindigkeit oder Beschleunigungsverhalten – kaum etwas wird nicht im Bordcomputer des Fahrzeugs erfasst. Doch diese Daten bleiben nicht im Fahrzeug: Kfz-Werkstätten lesen sie bei Wartung oder Reparatur aus, Gebrauchtwagenhändler greifen beim Verkauf darauf zurück. Und bei Marken wie beispielsweise Tesla werden die Daten direkt an den Hersteller übermittelt. Indirekt lassen sich aus all diesen Daten Rückschlüsse auf die Fahrer ziehen. Nicht umsonst interessieren sich unter anderem Autoversicherer sehr dafür und haben teilweise auch spezielle Telematiktarife im Angebot.
Deshalb ist der Datenschutz in der Automobilbranche ein hohes Gut und wird in Deutschland und Europa strikt gehandhabt. Das Bundesdatenschutzgesetz ist sehr rigide. Unter der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben die Betriebe geächzt. Doch sie war erst der Anfang: Seit Jahren schon steht die E-Privacy-Verordnung in den Startlöchern. Eigentlich hätte sie bereits 2018 zum geltenden Recht werden sollen. Doch bislang konnten sich die EU-Mitgliedsländer nicht auf eine einheitliche Position verständigen. Im kommenden Jahr soll es nun so weit sein; allerdings muss man mit einer zweijährigen Übergangsphase rechnen, bis die einzelnen EU-Mitgliedsländer die Verordnung jeweils in nationales Recht umgesetzt haben. Aber spätestens dann werden wichtige Veränderungen auf die Betriebe zukommen.
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