E-Auto-Prämie: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

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Werden alle E-Fahrzeuge mit dieser Prämie gefördert?

Nein. Damit ein Fahrzeug förderfähig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Vorgaben gelten auch für Leasingfahrzeuge.
1. Das Fahrzeug muss durch eine der oben beschriebenen Antriebstechnologien betrieben werden und ein Neufahrzeug sein. Welche genau definierten Modelle erfasst werden, richtet sich konkret nach den im Elektromobilitätsgesetz genannten Fahrzeugklassen. Gebrauchte Elektrofahrzeuge werden von der Kaufprämie nicht erfasst.
2. Das geförderte Fahrzeugmodell muss sich auf der vom Bafa veröffentlichten Liste befinden, mit der sich die Automobilhersteller zu einer Beteiligung an der Finanzierung des Umweltbonus verpflichten (siehe unten).
3. Die Förderprämie wird für Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells, bezogen auf den 31. Dezember 2015, von maximal 60.000 Euro gezahlt (zuzüglich Sonderausstattung und Zubehör).
4. Es muss eine Erstzulassung des Fahrzeugs vorliegen und die Zulassung des Fahrzeugs muss mindestens sechs Monate auf den Antragsteller erfolgen (verkürzt von ursprünglich 9 Monaten).
5. Die Fahrzeughersteller müssen eine Finanzierungserklärung in Höhe von 50 Prozent der Fördersumme abgeben.

Das Bafa hat die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge bereits mehrfach ergänzt und sie auf seiner Internetseite veröffentlicht. Diese Positivliste des Bafa gibt eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fahrzeugmodelle förderfähig sind. Die Liste wird seitens des BAFA ständig aktualisiert.

Können Re-Import-Fahrzeuge gefördert werden?

Reimportierte Fahrzeuge können nur gefördert werden, sofern es sich um ein Neufahrzeug handelt, welches in Deutschland erstmalig zugelassen wurde. Sofern das Fahrzeug im Re-Import schon einmal in einem anderen Land zugelassen wurde, ist dies faktisch eine Zweitzulassung und wird nicht mit der Kaufprämie gefördert.

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