E-Auto-Prämie: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

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Gibt es auch Formen von Steuervergünstigungen oder Steuerbefreiungen?

Tatsächlich greifen für Elektroautobesitzer neben der Prämie weitere Vergünstigungen:
1. Seit Anfang 2016 werden Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen werden, fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Hierunter fallen die oben beschriebenen rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge.
2. Rückwirkend zum 1. Januar 2016 soll die fünfjährige Steuerbefreiung für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge in eine zehnjährige Befreiung umgewandelt werden. Diese Steuerbefreiung soll auch für technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet werden.
3. Private Elektrofahrzeughalter, die ihre Fahrzeugbatterie beim Arbeitgeber kosten-los laden können, müssen dies nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Maßnahme soll befristet sein und im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 Geltung finden. Der Arbeitgeber soll in diesem Zusammenhang die Möglichkeit haben, geldwerte Vorteile aus der Übereignung der Ladevorrichtung pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zu besteuern.

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