Umweltbonus für Gewerbetreibende Bis 31. August müssen E-Autos zugelassen sein

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Endspurt für Gewerbetreibende in Sachen Umweltbonus: Die Förderung gibt es nur dann, wenn die Fahrzeuge bis zum Stichtag zugelassen sind. Ob das in allen Zulassungsstellen noch möglich ist, daran bestehen Zweifel. Zudem gibt es Kritik an der Änderung der Förderkriterien.

Die neuen Förderkriterien zum Umweltbonus sieht der Autohandel kritisch: Weil einige Zulassungsstellen Personalprobleme haben, könnten nicht alle Fahrzeuge vor der Änderung und bis zum 31. August zugelassen werden. Außerdem dürfte mit dem Wegfall der Förderung für Gewerbekunden der E-Auto-Absatz einen weiteren Dämpfer erfahren.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die neuen Förderkriterien zum Umweltbonus sieht der Autohandel kritisch: Weil einige Zulassungsstellen Personalprobleme haben, könnten nicht alle Fahrzeuge vor der Änderung und bis zum 31. August zugelassen werden. Außerdem dürfte mit dem Wegfall der Förderung für Gewerbekunden der E-Auto-Absatz einen weiteren Dämpfer erfahren.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Weil ab 1. September nur noch Privatkunden beim Kauf eines vollelektrischen Autos Anspruch auf den Umweltbonus haben, müssen alle gewerblichen Autos bis zum 31. August zugelassen sein. Ob das angesichts der personellen Engpässe in einigen Zulassungsstellen funktioniert, ist zu bezweifeln.

Immer wieder klagen Autohändler darüber, lange auf Termine in den regionalen Stellen warten zu müssen. Nicht nur fehlendes Personal sorgt für Probleme, teilweise hakt es auch an der Softwareumstellung für die bevorstehende internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz), die am 1. September startet.

Allen voran in Stuttgart. Die zentrale Zulassungsstelle der Landeshauptstadt kämpft seit Wochen mit Problemen, weil Personal fehlt. Die Kfz-Innung Region Stuttgart hat die Zulassungsstelle der Stadt Stuttgart bei einem Treffen aufgefordert, sicherzustellen, dass alle gewerblich genutzten E-Autos am 31. August zum Dienstschluss zugelassen sind.

„Wir haben die Zusage mitgenommen, dass das ermöglicht wird“, so Obermeister Torsten Treiber. Das ändere aber nichts an der scharfen Kritik der Kfz-Innung an den Zuständen und Abläufen in der Zulassungsstelle, denn die Probleme seien hausgemacht. „Krankheitstage, Personalmangel und technische Probleme bei der Umstellung auf eine neue Zulassungssoftware vorzuschieben, sind jedenfalls keine Argumente, die einer deutschen Stadtverwaltung angemessen sind“, betont Innungsgeschäftsführer Christian Reher.

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung komme nicht überraschend. Der Starttermin sei seit Monaten bekannt. Reher: „Nichts von dem ist neu oder kommt überraschend. Es ist ein Skandal, dass die Stadt Stuttgart jetzt zum wiederholten Male einen Offenbarungseid leisten muss, was ihre Abläufe angeht.“

Gekappter Fördertopf für 2024

Die ab 1. September gültigen Förderkriterien zum Umweltbonus sorgen nicht nur für einen Endspurt beim Handel und den Zulassungsstellen, sondern auch für einen Knick in der Zulassungsstatistik. Jürgen Karpinski, Präsident des Kraftfahrzeuggewerbes Hessen, glaubt, dass das Interesse von Gewerbetreibenden an rein elektrischen Fahrzeugen ohne Förderung rapide sinken werde.

Das zeige auch die Juli-Statistik des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die für Hessen vor allem für Fahrzeuge aus dem Flottengeschäft steigende Zahlen ausweise. Im Juli hätten die Anträge für die Förderung den für dieses Jahr bisher höchsten Wert erreicht, so Karpinski.

Auch die Unsicherheit, ob angesichts der immer noch langen Lieferzeiten der Neuwagen die Fördermittel 2024 noch ausreichen werden, werde aus Sicht des hessischen Landesverbands die Kauflust für Stromer weiter dämpfen. Wie berichtet plant die Bundesregierung, den Fördertopf für den Umweltbonus um 600 Millionen Euro auf damit 810 Millionen Euro zu kappen. Den aktuellen Füllstand des Topfes gibt das Amt nicht bekannt. Es besteht also die Gefahr, dass Förderanträge dauerhaft abgelehnt werden, weil die Mittel aufgebraucht sind.

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