Umweltbonus Erste Klagen gegen Händler wegen irreführender E-Auto-Werbung

Von Christoph Seyerlein

Wer Elektroautos anbietet, darf bei Inseraten nicht schon im Voraus den staatlichen Bonus vom Preis abziehen. Auf derartige Fälle ist inzwischen auch die Wettbewerbszentrale aufmerksam geworden. Nun droht manch uneinsichtigem Händler Ärger mit der Justiz.

Im Netz sind immer wieder Angebote für E-Autos zu finden, bei denen der Umweltbonus schon von vornherein vom Preis abgezogen wurde.
Im Netz sind immer wieder Angebote für E-Autos zu finden, bei denen der Umweltbonus schon von vornherein vom Preis abgezogen wurde.
(Bild: KIT)

Die als Umweltbonus bezeichnete Elektroauto-Prämie sorgt seit Mitte des vergangenen Jahres für stetig steigende Stromer-Verkaufszahlen. Doch das Förderprogramm kann Händlern auch Ärger einbringen. Etwa dann, wenn sie bei der Bewerbung von E-Autos die Subventionen schon im Voraus vom Preis abziehen.

Einige greifen in Online-Autobörsen genau zu diesem Mittel. Diese Praxis hat schon vor einigen Wochen die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) auf den Plan gerufen. Diese hatte manche Händler abgemahnt.