Umweltbonus Erste Klagen gegen Händler wegen irreführender E-Auto-Werbung
Wer Elektroautos anbietet, darf bei Inseraten nicht schon im Voraus den staatlichen Bonus vom Preis abziehen. Auf derartige Fälle ist inzwischen auch die Wettbewerbszentrale aufmerksam geworden. Nun droht manch uneinsichtigem Händler Ärger mit der Justiz.

Die als Umweltbonus bezeichnete Elektroauto-Prämie sorgt seit Mitte des vergangenen Jahres für stetig steigende Stromer-Verkaufszahlen. Doch das Förderprogramm kann Händlern auch Ärger einbringen. Etwa dann, wenn sie bei der Bewerbung von E-Autos die Subventionen schon im Voraus vom Preis abziehen.
Einige greifen in Online-Autobörsen genau zu diesem Mittel. Diese Praxis hat schon vor einigen Wochen die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) auf den Plan gerufen. Diese hatte manche Händler abgemahnt.
-
4 Wochen kostenlos
-
Danach 16,90 € / Monat
-
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen