Abgrenzung von Verbraucher und Nicht-Verbraucher Es gibt nur ein Entweder-oder

Von RA Joachim Otting

Im Kaufrecht wird Verbraucherschutz großgeschrieben. Wie sich der Handel vor Mogeleien schützt.

Da hilft kein Tarnen und Täuschen: Das neue Kaufrecht schützt nur Verbraucher.
Da hilft kein Tarnen und Täuschen: Das neue Kaufrecht schützt nur Verbraucher.
(Bild: olly - stock.adobe.com)

Das neue Kaufrecht, das seit 1.1.2022 gilt, soll Verbraucher schützen. Für den Autohändler ist aber nicht immer eindeutig erkennbar, ob ein Verbraucher vor ihm steht oder nicht. Dabei muss der sogenannte Nicht-Verbraucher nicht unbedingt ein Unternehmer sein; es gibt noch Freiberufler, Vereine, Innungen etc. Sie alle zählen zu der Gruppe der nicht natürlichen Personen oder sind Repräsentanten einer dieser Gruppen. Vor dem Hintergrund der verlängerten Sachmängelhaftung beim Verkauf an Privatkunden ist es für Autohändler wichtig, Verbraucher und Nicht-Verbraucher voneinander abgrenzen zu können.

Viele Verkäufer denken in Schubladen: Auf einer steht „Verbraucher“ und auf der anderen „Unternehmer“. Im Prinzip sind die beiden Schubladen richtig, nur müssen sie mit „Verbraucher“ und „kein Verbraucher“ beschriftet werden. Die Schublade „kein Verbraucher“ ist zudem vierfach unterteilt, wovon das größte Fach die Gruppe der Unternehmer füllt. Daneben gibt es aber auch Vereine, Stiftungen und Körperschaften öffentlichen Rechts.