EU-Chemikalienverordnung Petition gegen das Verbot von Werkstoffen für die Oldtimerrestaurierung

Von Dipl.-Ing. (FH) Kfz-Technik Peter Diehl 3 min Lesedauer

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Geht es nach dem Willen der EU-Chemikalienbehörde ECHA, sind Karosserie-, Kühler- und Elektrikarbeiten mit historisch korrekten Materialien bald nicht mehr erlaubt. Eine Petition beim EU-Parlament soll das verhindern. Kfz-Betriebe, Sachverständige, Verbände und andere Branchenteilnehmer sind gehalten, die Petition zu unterstützen.

Hat die Petition keinen Erfolg, werden echte Restaurierungen künftig unmöglich und hochkarätige Veranstaltungen wie die Classic-Gala Schwetzingen um herausragende Fahrzeuge ärmer sein.(Bild:  Peter Diehl)
Hat die Petition keinen Erfolg, werden echte Restaurierungen künftig unmöglich und hochkarätige Veranstaltungen wie die Classic-Gala Schwetzingen um herausragende Fahrzeuge ärmer sein.
(Bild: Peter Diehl)

Erst Chrom, aktuell Blei und demnächst wohl Nickel – die Verbotsliste von Stoffen, die für die Restaurierung historischer Fahrzeuge gebraucht werden, wird immer länger. Geführt wird diese Liste von der EU-Chemikalienbehörde ECHA im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH – gemeint ist Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

Anhang XIV wird auch als „Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe“ bezeichnet. Zulassungspflichtig bedeutet hier, dass Betriebe, die weiterhin mit dem betroffenen Stoff arbeiten, also tatsächlich restaurieren wollen, sich registrieren und nachweisen müssen, dass keine gleichwertige Alternative zur Verfügung steht. Daraus entsteht ein bürokratischer und monetärer Aufwand, den Restaurierungsbetriebe nicht stemmen können; die Rede ist von sechsstelligen Eurobeträgen. Das kommt einem Verbot gleich.

Warum ist das wichtig? Restaurieren heißt, ein historisch bedeutsames Objekt – hier: ein Fahrzeug – vollständig oder teilweise in einen vorherigen Zustand zu versetzen. Oft ist das der Zustand bei Auslieferung ab Werk oder Händler, manchmal aber auch der Zustand zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt – bei zuvor im Motorsport eingesetzten Fahrzeugen beispielsweise. Erreicht wird das mit historisch korrekten Verfahren, Materialien und Ersatzteilen. Bleifreie Materialien wären also fehl am Platz, denn dann kann nicht mehr von einer Restaurierung gesprochen werden; je nach Umfang der Arbeiten würde es sich um eine Instandsetzung oder um einen Neuaufbau handeln.

Zu den historisch korrekten Materialien zählen auch bleihaltige Zinnlegierungen, wie sie für Arbeiten an Karosserie, Kühlsystem und Elektrik verwendet werden. Dabei geht es um Legierungen wie Pb74 Sn25 Sb1 (Schwemmzinn), Pb65 Sn35 (Kühlerzinn) und Sn60 Pb40 (Elektrikzinn), deren Verwendungen – Stand heute – allesamt noch erlaubt sind. Möglich macht das der Anhang II der EU-Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG, speziell dessen einleitender Text sowie die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen 8a und 8b.

Die Petition hat die Nummer 0724/2023

Das will die EU-Chemikalienbehörde ECHA mit Sitz in Helsinki (Finnland) nun über die EU-Chemikalienverordnung REACH ändern. Wie zuvor bereits Chrom soll nun auch Blei in den Anhang XIV aufgenommen werden – als reines Metall ebenso wie als Legierungsbestandteil.

Um das zu verhindern und um die Grundlage für eine generelle Ausnahme für Restaurierungsmaterialien zu schaffen, hat die Arbeitsgruppe REACH/Blei im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) eine Petition beim EU-Parlament initiiert. Gemeinsam mit anderen Akteuren, denn betroffen sind nicht nur Fahrzeugrestaurierer. Diese Petition mit der Nummer 0724/2023 wurde vom Restaurierungssachverständigen Dr. Ivo Rauch eingereicht und nun vom EU-Parlament veröffentlicht. Zum Unterstützen der Petition sind die folgenden Schritte erforderlich (Zeitaufwand: fünf Minuten):

  • Name und Kontaktdaten auf der oben verlinkten Website eingeben
  • erhaltene Aktivierungsmail bestätigen
  • Website erneut aufrufen, Nutzerdaten und Petitionsnummer eingeben
  • Button „diese Petition unterstützen“ anklicken – fertig

Andere Akteure, die die Initiative des PAK unterstützen, beschäftigen sich unter anderem mit historischen Orgelpfeifen und Musikautomaten, Blechblasinstrumenten, historischen Dacheindeckungen, Kunstwerken, Bleiverglasungen, historischen technischen Kulturgütern und traditionellen Druckverfahren mit sogenannten Bleitypen, die ebenfalls vom Quasi-Verbot von Blei betroffen wären. Die Restaurierer von Straßenfahrzeugen darin einzubetten, erscheint angesichts der derzeitigen politischen Großwetterlage sinnvoll. Es erklärt auch, warum Straßenfahrzeuge in der Zusammenfassung auf der Petitionswebsite unerwähnt bleiben.

Für Blei in Starterbatterien hat die Industrielobby längst eine Ausnahme erwirkt. Im Gegensatz zur hauptberuflich tätigen Industrielobby arbeitet die erwähnte Oldtimerlobby ehrenamtlich und auf eigene Kosten. Auch deshalb ist die Unterstützung der Petition durch das Kfz-Gewerbe geboten.  

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