EU-Gutachten erklärt Software für illegal: Autobranche droht neuer Diesel-Ärger

Von dpa/cs

Der Autoindustrie droht neues Diesel-Ungemach. Nach langer Prüfung kommt EU-Generalanwältin Sharpston zu dem Ergebnis: Von vielen Herstellern eingesetzte Software war illegal. Das könnte Signalwirkung für weitere Prozesse haben.

(Bild: Seyerlein/»kfz-betrieb«)

Knapp fünf Jahre nach Beginn der Diesel-Affäre müssen sich Autobauer auf eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof gefasst machen. Die zuständige EuGH-Gutachterin vertrat am Donnerstag die Ansicht, eine zur Senkung von Abgaswerten bei Labortests eingesetzte Software sei eine „Abschalteinrichtung“ und damit nach EU-Recht verboten. Das ist allerdings noch kein Urteil – dieses dürfte in einigen Wochen folgen (Rechtssache C-693/18).

Im September 2015 war aufgeflogen, dass Volkswagen mit spezieller Software Abgaswerte bei Zulassungstests manipuliert hatte. Die Folge waren Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und eine Klagewelle, die immer noch läuft. Vor dem EuGH geht es ebenfalls um solche Manipulationen auf dem Prüfstand, in diesem Fall in Frankreich. Dort wird gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen – im Verfahren nur mit X bezeichnet – wegen arglistiger Täuschung ermittelt.

Generalanwältin kommt zu eindeutigem Ergebnis

Eine spezielle Software in seinen Fahrzeugen hatte erkannt, ob der Wagen für Zulassungstests im Labor geprüft wurde. Während der Tests lief dann mit voller Stärke die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide drosselte. So wurden im Labor die entsprechenden Euro-Grenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wurde die Abgasrückführung dann aber gedrosselt. Der Effekt war mehr Motorleistung, aber eben auch ein höherer Stickoxid-Wert.

In der EU-Verordnung zur Typgenehmigung für Fahrzeuge nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 sind sogenannte Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten. Aber handelt es sich bei der eingesetzten Software um eine solche verbotene Abschalteinrichtung? Der französische Hersteller bestreitet das, so dass die französischen Ermittlungsrichter den EuGH um Auslegung des EU-Rechts baten.

Generalanwältin Eleanor Sharpston sagt in ihrem Gutachten eindeutig: ja. Doch kommt sie zu dem Schluss erst nach einer komplexen technischen und juristischen Prüfung – ihr Gutachten sollte bereits vor Monaten vorliegen, wurde aber mehrfach hinausgezögert.

So ging es einerseits darum, ob die mit der Software beeinflusste Abgasrückführung zu dem in der Verordnung genannten „Emissionskontrollsystem“ gehört oder nicht. Der in Frankreich verfolgte Hersteller argumentierte, das umstrittene Programm sei in der Verordnung nicht gemeint. Doch Sharpston widersprach.

Motorschutz reicht nicht als Argument

Die andere Streitfrage lautete: Könnte eine Drosselung des Reinigungssystems zulässig sein, weil damit der Motor geschont wird? In dem französischen Verfahren hatte ein technischer Gutachter erklärt, wenn die Abgasrückführung auch beim normalen Fahren auf der Straße voll liefe, würde der Motor schneller verschmutzen und die Wartung wäre teurer. Aus Sicht der EuGH-Generalanwältin reicht das aber nicht als Rechtfertigung für eine Ausnahme von dem Verbot.

Aus Sicht der Grünen hätte es aber auch weitreichende Folgen für Deutschland, falls der EuGH dem Gutachten im Urteil folgt. „Die großzügige Auslegung der Bundesregierung im Sinne der Hersteller ist damit hinfällig“, erklärte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer. „Wenn das Urteil der europäischen Richter dem Gutachten folgt, sind auch die millionenfachen Software-Updates keine Lösung.“

Auch Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei rund 21.000 von der Diesel-Affäre betroffene Kunden vertritt, denkt in diese Richtung. Gerade die Feststellung, dass der Motorschutz kein hinreichendes Argument für den Einsatz einer solchen Software sei, führe dazu, dass „der Dieselskandal komplett neue Ausmaße“ annehme. Allein in Deutschland seien mehrere Millionen Fahrzeuge mit Thermofenstern oder anderen Abschalteinrichtungen zugelassen.

Dabei gehe es längst nicht nur um Autos von Volkswagen. „Der gesamten Automobilindustrie drohen nun Rückrufs- und -Klagewellen sowie Strafen in Milliardenhöhe“, so Goldenstein. Ins selbe Horn bläst Rechtsanwalt Ralf Stoll: „Dieselgate 2.0 wäre perfekt, wenn das Gericht dem Schlussantrag folgt“, sagt er. „Millionen von Verbrauchern sind geschädigt worden und könnten ihr Recht einklagen.“

BGH verhandelt erste VW-Klage ab kommender Woche

Keine Möglichkeit dazu haben unabhängig vom letztendlichen Ausgang des Verfahrens allerdings Verbraucher in Deutschland, die sich mit VW auf einen Vergleich verständigt haben. Nach jüngsten Angaben des Konzerns sind das etwa 235.000 Personen. Sie haben damit keinen weiteren Rechtsanspruch gegen Volkswagen.

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Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, wird sich ab kommender Woche mit der ersten Einzelklage gegen den Autobauer aus Wolfsburg befassen. Am Dienstag, 5. Mai, startet die Verhandlung in Karlsruhe. Der Kläger aus Rheinland-Pfalz will seinen 2014 gekauften Gebrauchtwagen an Volkswagen zurückgeben und dafür den vollen Preis von rund 31.500 Euro erstattet haben. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage zunächst abgewiesen, das Oberlandesgericht Koblenz dem Mann dagegen einen Teil des Geldes zugesprochen. VW und Kläger legten Revision ein. Ein Urteil wird allerdings noch nicht am Dienstag erwartet (Az. VI ZR 252/19).

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