Eine wichtige Etappe auf dem Weg zu einer branchenspezifischen Regulierung für den Zugang zu im Fahrzeug generierten Daten und Ressourcen ist aus Sicht des Kfz-Gewerbes erreicht. Die EU-Kommission hat am 29. März die offizielle Konsultation dazu eröffnet.
Moderne Autos sammeln und produzieren permanent Daten, unter anderem über die gefahrene Geschwindigkeit, das Fahrverhalten und die Nutzung verschiedener Assistenzen. Wer auf welche Daten zugreifen darf, soll die EU-Kommission festlegen.
„Wir begrüßen diesen Schritt, denn aus unserer Sicht reicht der jüngst vorgelegte Data Act der EU-Kommission für gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten zu allen im Fahrzeug vorhandenen und generierten Daten und Funktionen für alle Marktteilnehmer nicht aus“, kommentierte der Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), Wilhelm Hülsdonk, die Nachricht. „Nun liegt es an der Kommission, eine zukunftsorientierte und robuste Regulierung für einen freien Wettbewerb im automobilen Sektor zu schaffen.“
Das Thema hat sowohl für Kfz-Werkstätten als auch für den Automobilhandel existenzielle Bedeutung, da der Zugang zu vernetzten Fahrzeugen zunehmend erschwert wird und digitale Geschäftsmodelle bereits heute nur durch die Fahrzeughersteller möglich sind. Ohne eine solche Regulierung drohten nicht nur aus Sicht des Kraftfahrzeuggewerbes irreparable Wettbewerbsnachteile für die Branche und die Kunden.
Im Rahmen der EU-Konsultation befragt die Europäische Kommission seit dem 29. März bis zum 21. Juni 2022 die Öffentlichkeit und erstellt aus den Ergebnissen den kommenden Gesetzesvorschlag. Der ZDK kündigte an, die Kfz-Betriebe und Autohäuser über die Landes- und Fabrikatsverbände zu informieren und den Konsultationsprozess europäisch und national unterstützend zu begleiten.
Auch GVA will sich an der Konsulation beteiligen
Auch der Gesamtverband Autoteile-Handel bewertet den Startschuss der Europäischen Kommission zur öffentlichen Konsultation zum Zugang zu Fahrzeugdaten positiv und kündigte an, sich zusammen mit seinem internationalen Dachverband Figiefa zu beteiligen.
Der GVA setze sich mit Nachdruck für einen fairen rechtlichen Rahmen beim Zugang zu Fahrzeugdaten ein und fordere ebenfalls eine sektorspezifische Regelung, die über den inzwischen vorgelegten Entwurf eines branchenübergreifenden Data Act hinausgehe.
Der Data Act werde der komplexen Situation des Automotive Aftermarket nicht gerecht. „Auch bei Geschäftsmodellen rund um das vernetzte Auto dürfen Wettbewerber der Fahrzeughersteller nicht ausgeschlossen werden. Der faire Wettbewerb braucht den freien Mark.“, sagte GVA-Präsident Hartmut Röhl.
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Stand vom 15.04.2021
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