Ex-VW-Chef Winterkorn kommt auch wegen Marktmanipulation vor Gericht

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Was die Marktmanipulation angeht, stand Winterkorn anfangs nicht als Einziger unter Druck. Die Strafverfolger hatten zunächst auch dem derzeitigen VW-Konzernchef Herbert Diess sowie dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Hans Dieter Pötsch, ein strafbares Unterlassen vorgeworfen. In ihrem Fall wurde aber das Verfahren gegen die Zahlung von je 4,5 Millionen Euro eingestellt – wobei der Deal mit Gericht und Staatsanwaltschaft auch auf Kritik stieß. Pötsch war im September 2015 noch Finanzvorstand des Wolfsburger Autoherstellers.

Winterkorn muss sich außerdem gegen Betrugsvorwürfe zur Wehr setzen. Nach zwischenzeitlichen Differenzen mit der Staatsanwaltschaft und der Überarbeitung einiger Punkte ließ das Landgericht auch hier die Anklage zu. In einigen Medienberichten hatte es geheißen, der Prozess könnte womöglich platzen. Am Ende verschärfte das Gericht das zu verhandelnde Delikt teilweise aber sogar noch – ursprünglich war die Staatsanwaltschaft hier „nur“ auf schweren Betrug aus gewesen. Eine Verurteilung sieht die Kammer nun als hinreichend wahrscheinlich an.

Kreis der Angeklagten erst kürzlich erweitert

Vor rund fünf Jahren flog der Dieselskandal durch Nachforschungen von US-Behörden und Wissenschaftlern auf. Winterkorn trat zurück, VW stürzte in die schwerste Krise seiner Geschichte, Milliarden an juristischen Kosten und ein lädiertes Verbrauchervertrauen weltweit waren die Folge. Während die zivilrechtliche Entschädigung von Dieselfahrern auch in Deutschland schrittweise vorankommt, sind viele strafrechtliche Fragen rund um Dieselgate noch nicht geklärt.

Erst am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig den Kreis der Angeklagten im sogenannten Stickoxid-Verfahren von 11 auf 19 erhöht. Insgesamt laufen Ermittlungen gegen fast 100 Einzelpersonen. Bezogen auf die Anklagen hieß es, man nehme an, dass die Betreffenden „in ihrer jeweiligen verantwortlichen Position“ zwischen November 2006 und September 2015 den Einbau der Manipulations-Software in VW-Dieselwagen „gefördert, unterstützt oder zumindest trotz Kenntnis der Illegalität nicht unterbunden“ haben. Es geht um mutmaßlichen, teils schweren Betrug, Falschbeurkundung und Wettbewerbsverstöße sowie teilweise Untreue und Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu.

VW äußerte sich zu den Betrugsanklagen nicht, weil der Konzern selbst in den Braunschweiger Strafverfahren nicht mehr Partei ist. Zu dem bevorstehenden Marktmanipulations-Prozess erklärte das Unternehmen: „Bis zur Klärung der Vorwürfe gilt für den Angeklagten weiterhin die Unschuldsvermutung. Darüber hinaus ist Volkswagen weiterhin überzeugt, seine Publizitätspflichten im Zusammenhang mit der Dieselthematik ordnungsgemäß erfüllt zu haben.“

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