Der 15. Autorechtstag widmet sich vor allem dem neuen Gewährleistungsrecht, das in der Kfz-Branche Verunsicherung hervorruft und durchaus auch Risiken birgt. Rechtsexperten wollen für Klärung sorgen und weitere spannende Rechtsthemen vorstellen.
Die Auswirkungen des seit Januar geltenden neuen Gewährleistungsrechts stehen im Mittelpunkt des 15. Autorechtstags auf dem Petersberg in Königswinter.
(Bild: Deutscher Autorechtstag)
„Unbekannt, unerforscht, unterschätzt, verkannt, fehlinterpretiert und ignoriert“ – so wirbt der 15. Deutsche Autorechtstag für das Hauptthema seiner zweitägigen Veranstaltung (21. und 22. März) auf dem Petersberg in Königswinter.
Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene „neue Gewährleistungsrecht“ steht deshalb im Fokus des ersten Veranstaltungstags und nimmt die strengen gesetzlichen Vorgaben unter die Lupe. Denn diese Auswirkungen speziell auf den Autokauf, aber auch auf das Kfz-, Miet-, Leasing- und Reparaturrecht werden bislang „verkannt, unterschätzt, fehlinterpretiert oder schlichtweg ignoriert“, so der Veranstalter.
„Der Teufel steckt im Detail“
„Alle Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, die unter Nichtbeachtung der neuen Gesetzeslage geschlossen werden, sind mit dem Risiko des Scheiterns behaftet. Dessen sind sich viele Unternehmer nicht bewusst“, teilt der Deutsche Autorechtstag mit. Denn bei der Umsetzung des neuen Gewährleistungsrechts in der Praxis „stecke der Teufel im Detail“. Zudem belaste der damit verbundene bürokratische Mehraufwand den Handel erheblich.
Die ersten Praxiserfahrungen, die seit Januar gesammelt wurden, bewerten verschiedene Rechtsexperten und bilden auch die Grundlage für die Podiumsdiskussion am ersten Veranstaltungstag. Mit dabei sind Professor Florian Faust von der Bucerius Law School in Hamburg und Professor Stephan Lorenz, Universität LMU-München. Beide gelten als absolute Koryphäen auf diesem Themengebiet.
Internationale Rechtsthemen
Am zweiten Veranstaltungstag richten die Referenten ihren Blick auf die europäische und nationale Rechtsprechung. Die Dieselkrise spielt dabei weiterhin eine Rolle. Außerdem geht es unter anderem um Urteile zum Deliktsrecht (z. B. Verjährung, kleiner und großer Schadenersatz, Vorteilsausgleich usw.)
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