Feststellungsklage sichert Neupreisersatz nach Unfall

< zurück

Seite: 2/3

Anbieter zum Thema

Schutzbedürfnis des Unfallopfers ist entscheidend

Der Argumentation der beklagten Versicherung wollte auch das OLG Stuttgart als Berufungsgericht nicht folgen. Es ging vielmehr davon aus, dass der Kläger bezüglich des Feststellungsantrags ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis hatte. Es sei statthaft, vor Gericht feststellen zu lassen, dass eine Schadenersatzverpflichtung im Hinblick auf eine bestimmte Schadenposition bestehe – nämlich der für die Anschaffung eines äquivalenten Neufahrzeugs erforderliche Betrag gegen Übereignung des verunfallten Fahrzeugs.

Hierzu das OLG Stuttgart: „Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis liegt daher auch vor, wenn eine Verbindlichkeit noch nicht entstanden, aber für ihren späteren Eintritt der Grund in der Art gelegt ist, dass die Entstehung der Verbindlichkeit nur von dem Eintritt weiterer Umstände oder dem Zeitablauf abhängt (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2004 – II ZR 413/02, juris Rn. 8).“

Im vorliegenden Fall ging das OLG Stuttgart von dem Vorliegen dieser Voraussetzungen aus: Die Ersatzpflicht der Beklagten – also der Anspruch auf Neupreisersatz – hänge nur noch von dem künftigen Umstand eines von Kläger durchzuführenden Ersatzkaufes ab.

Das OLG Stuttgart sah beim Kläger auch ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis als gegeben an. Er habe sich insbesondere nicht auf die Leistungsklage verweisen lassen müssen. Hätte der Kläger nämlich den Neupreisschaden konkret eingeklagt, wäre die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen worden, da der Anspruch auf Ersatz des Neupreises zwingend die konkrete Ersatzbeschaffung voraussetzt.

Fehle dem Kläger nunmehr eine anderweitige Klagemöglichkeit, werde er mit der Rechtsansicht der Beklagten rechtlos gestellt. Nach den Angaben des Klägers sei er aus finanziellen Gründen nicht in der Lage gewesen, einen Ersatzkauf zu finanzieren. Dieser Umstand können ihn nun nicht den Weg der Neuwagenabrechnung abschneiden.

Im konkreten Fall kam hinzu, dass dem Kläger die Finanzierung auch dadurch erschwert wurde, dass er zu Beweiszwecken sein Unfallfahrzeug vorhalten musste und er es nicht veräußern bzw. in Zahlung gegeben konnte.

Zeitlich beschränkte Weiternutzung des Unfall-Pkw

Allerdings hielt es das OLG Stuttgart für notwendig, den Feststellungsantrag in zeitlicher Hinsicht auf eine Frist zum Abschluss des Kaufvertrages innerhalb von fünf Monaten nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils zu beschränken. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Neuwagen sei zeitlich zu befristen. Nutze der Geschädigte das Unfallfahrzeug einen gewissen Zeitraum weiter, anstatt einen Neuwagen zu erwerben, sei sein besonderes Integritätsinteresse an einem Neuwagen widerlegt.

Somit knüpfte das OLG Stuttgart den Anspruch auf Neupreisersatz an die Bedingung, dass binnen fünf Monaten nach Rechtskraft des Urteils ein Kaufvertrag zum Erwerb eines vergleichbaren Neufahrzeugs abgeschlossen wird.

(ID:45196361)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung