Fünf Schritte zum ausgefüllten Pkw-Label

Redakteur: Christoph Baeuchle

Ab Dezember müssen Kfz-Händler den Energieverbrauch von Neuwagen kennzeichnen. Wie das Pkw-Label ausgefüllt wird, zeigt »kfz-betrieb ONLINE« in fünf Schritten.

Der Gesetzgeber hat den Weg frei für eine neue Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV). Künftig muss ein neuer Personenkraftwagen eine farbige CO2-Effizienzskala mit den Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) erhalten. Dadurch sollen die Verbraucher „in übersichtlicher und optisch gut wahrnehmbarer Form eine wichtige Hilfe für ihre Kaufentscheidung“ bekommen, hatte Wirtschaftsminister Philipp Rösler die neue Systematik begründet.

Bei der Kennzeichnung sollten die Händler sorgfältig vorgehen, denn bei Nichtbeachten drohten schon bisher hohe Abmahngebühren. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte beispielsweise in einem Fall entschieden, bei dem ein Autohändler gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen hatte und von der Deutschen Umwelthilfe mit einer Abmahnung belegt wurde. In einer vom Händler abgegebenen (vorformulierten) Unterlassungserklärung wurde ihm im Falle der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro angedroht.

Folgende fünf Schritte sollte der Händler daher beachten

Schritt 1: Format

Das Pkw-Label ist verpflichtend im DIN A 4-Format (297 mm x 210 mm) bereitzustellen. Die Schriftart kann frei gewählt werden. Allerdings müssen Schrifthöhe und Schriftgröße sowie Hervorhebungen (z. B. Fett-oder Kursivdruck) den Vorgaben der Verordnung (Anlage 1) entsprechen und die gewählte Schriftart auch für die anderen zum Fahrzeug am Verkaufsort gemachten Angaben verwendet werden. Die Werte „kom-binierter Testzyklus“, „CO2-Emissionen“ und Stromverbrauch müssen sich jeweils durch einen größeren Schriftgrad aus dem gesamten Text herausheben. Die Pkw-Label sind jeweils einheitlich zu erstellen.

Der Hinweis auf die Richtlinie 1999/94/EG ist verpflichtend in das Pkw-Label zu integrieren:

„Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutsch-land erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden.“

Ausstellungsdatum (Tages-, Monats- und Jahreszahlangabe) am unteren Ende des Labels nicht vergessen.

Schritt 2: Fahrzeugangaben

  • Marke: Handelsname des Herstellers angeben (wie in den Typgenehmigungsunterlagen).
  • Modell: Typ, Variante und Version sind aufzulisten, Schlüsselinformationen wie beispielsweise die Getriebeart sind einzubeziehen.
  • Leistung: Kilowatt (kW) angeben. Empfehlenswert wäre, bei Hybridelektrofahrzeugen nur den kombinierten Leistungswert und bei bivalenten Fahrzeugen beide Leistungen anzugeben.
  • Kraftstoff: den vom Hersteller empfohlenen Kraftstoff nennen. Bei bivalenten Fahrzeugen sind sämtliche Kraftstoffe getrennt durch einen Schrägstrich aufzuführen, wobei derjenige Kraftstoff kursiv hervorzuheben ist, auf den sich die Angaben zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen beziehen (z. B. Erdgas/Super).
  • Andere Energieträger: die nicht unter der „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (10. BlmSchV) genannten Antriebsenergien erwähnen. Dies sind: Strom und Wasserstoff.
  • Masse des Fahrzeugs: Wert der der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Confomity – CoC) nennen (nicht das Leergewicht nach der DIN-Norm 70020).

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